Vergabe Verpflegungssystem in den Wohngruppen des LVR-Verbundes Heilpädagogische Hilfen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hermann-Pünder-Str. 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221809-2691
Fax: +49 2218284-3297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lvr.de
Postanschrift: Hermann-Pünder-Str. 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221809-2691
Fax: +49 2218284-3297
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Verpflegungssystem in den Wohngruppen des LVR-Verbundes Heilpädagogische Hilfen
Ziel der Vergabe ist die erfolgreiche Umstellung der Speisenversorgung der Kund*innen des LVR-Verbund-HPH vom derzeitigen System der Frischküche (Cook & Serve) auf einen variablen System-Mix aus unverarbeiteten Zutaten sowie dem Einsatz von kombinierbaren, tiefgekühlten, portionierten Komponenten, die nur bis zu einem bestimmten Garpunkt vorgekocht und im Wohnbereich endgegart werden (Cook & Freeze).
Ziel der Vergabe ist die erfolgreiche Umstellung der Speisenversorgung der Kund*innen des LVR-Verbund-HPH vom derzeitigen System der Frischküche (Cook & Serve) auf einen variablen System-Mix aus unverarbeiteten Zutaten sowie dem Einsatz von kombinierbaren, tiefgekühlten, portionierten Komponenten, die nur bis zu einem bestimmten Garpunkt vorgekocht und im Wohnbereich endgegart werden (Cook & Freeze).
Die Umstellung soll mindestens an 49 Standorten, die innerhalb des Rheinlandes verteilt sind, erfolgen. Weitere 17 Wohnbereiche haben Interesse an einer solchen Umstellung bekundet. Insgesamt bis zu ca. 1.115 Kund*innen würden sukzessive von einer Umstellung profitieren.
Für diese Umstellung werden innerhalb der phasenweisen Umstellung - nach jeweils erfolgter baulicher Ertüchtigung durch den Auftraggebenden - folgende Liefer- und Dienstleistungen benötigt:
- Kauf, Lieferung, Aufstellung, betriebsbereite Montage, Inbetriebnahme von technischen Geräten und Handelsware:
• zur Tiefkühl-Lagerung und Varianten
• für das Endgaren der Speisenkomponenten
• Kochgeschirr für Normalkost (Gastronorm-Behälter)
• Koch- und Speisegeschirr für geformte pürierte Kost
- Online-Portal mit Diätkatalog, Menülisten mit Angabe der Kostformeignung, Speiseplanung, Bestellung, Speiseplandruck und Auswertung; inkl. Beratung und Systemschulung
- wöchentliche Lieferung von Essensportionen/ Menükomponenten.
Verlängerungsoption 1
Verlängerung vom 01.02.2025 bis 31.01.2026 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.10.2024.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung vom 01.02.2026 bis 31.01.2027 - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.10.2025
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.