Lieferung von Ökostrom für die LVR-Region Ost ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2430-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedy-Ufer 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für die LVR-Region Ost ab 01.01.2024
Lieferung von 100% Ökostrom für alle Liegenschaften des Regionallos Ost ab dem 01.01.2024.
Landschaftsverband Rheinland, alle Liegenschaften der LVR-Region Ost.
Siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Es besteht eine einmalige Option den Rahmenvertrag zu den festgelegten Konditionen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Rahmenvertrag endet somit spätestens zum 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen.
Es ist eine Eigenerklärung als Bestätigung beizufügen, dass der Bieter "Versorger nach Energiewirtschaftsgesetz" ist. Dies kann in Form eines gültigen Zertifikats als auch mittels Eigenerklärung (hierfür ist das separate Blatt "Anschreiben" zu verwenden) geschehen.
Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen.
Mindeststandards der Referenzen und des Umsatzes sind wie folgt beizufügen:
Wirtschaftlich:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Ökostrom), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindeststandard: Der Gesamtumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte Jahresauftragswert (brutto).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Aktuelle Referenzliste Strom mit zwei gleichwertigen Referenzen über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Ökostrom.
Mindeststandards: Zwei Referenzen müssen zusammen mindestens 50% der Abnahmestellen enthalten und zusammen mindestens 50% der Menge. Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils zusammen ein Kriterium erfüllen.
Der Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" ist auszufüllen.
Mindeststandards der Referenzen und des Umsatzes sind wie folgt beizufügen:
Wirtschaftlich:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart (Ökostrom), die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf eines der letzten drei Geschäftsjahre.
Mindeststandard: Der Gesamtumsatz des Bieters muss mindestens doppelt so hoch sein, wie der geschätzte Jahresauftragswert (brutto).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Aktuelle Referenzliste Strom mit zwei gleichwertigen Referenzen über die Belieferung von energiewirtschaftlich ähnlichen Abnahmestellen mit Ökostrom.
Mindeststandards: Zwei Referenzen müssen zusammen mindestens 50% der Abnahmestellen enthalten und zusammen mindestens 50% der Menge. Es können auch verschiedene Referenzen sein, die jeweils zusammen ein Kriterium erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wurde eine Vorinformation mit dem Aktenzeichen VI-2023-0004 gemäß §38 VgV veröffentlicht. Diese sollte der Verkürzung der Angebotsfrist dienen.
Hierbei wurde die geplante Laufzeit von drei Jahren (inkl. 1-Jähriger Verlängerungsoption) und der Lieferbeginn 01.01.2024 angegeben. Zudem ist mit dem Verbrauch 2022 der Region Ost ein Indiz über das ungefähre prognostizierte Beschaffungsvolumen gegeben worden, inklusive der Angabe der Abnahmeprofile (RLM und SLP).
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.