Rahmenvereinbarung über Arbeitnehmerüberlassung für Unterstützungsleistungen im Bereich Druck, Kuvertierung und Poststelle Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Roßstraße 131
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kiel
E-Mail:
Telefon: +49 2114572-3129
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Arbeitnehmerüberlassung für Unterstützungsleistungen im Bereich Druck, Kuvertierung und Poststelle
Das Referat 214 des RZFs NRW ist für den Druck, das Kuvertieren und Versenden von Steuerbescheiden und sonstigen Papier-Erzeugnissen der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zuständig. Hierbei sind die technischen Anlagen auf die Aufgaben ausgelegt und optimiert und erfordern für die Bedienung zum Teil eine Zertifizierung für diese Maschinen.
Zur Unterstützung der vorgenannten Aufgaben wird im Bedarfsfall Personal (mindestens sechs Personen) für die Bereiche Druck, Kuvertierung und Poststelle benötigt.
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW Roßstraße 131 40476 Düsseldorf
Für die Erfüllung der Aufgaben werden qualifizierte Mitarbeiter gesucht, die die jeweils anfallenden Arbeiten selbständig durchführen, zum Teil im 2-Schichtbetrieb.
- Im Druckbereich ist der Operator zuständig für das Bestücken der Endlosdrucksysteme ColorStream 3500 mit Papier, Bedienen der Canon-Anlagen und selbständige Instandsetzung bei kleineren Fehlern. Gleiches gilt für die im Einsatz befindlichen Bogendrucksysteme imagePress C10000.
- Im Kuvertierbereich ist es erforderlich, die bedruckte Endlos-Papierrollen an die Kern-Kuvertieranlagen 3600 und 1600 anzuschließen und mit Hilfe der Bedienersoftware POSY zu bedienen, Umschläge nachzulegen und das angeschlossene Postboxensystem zu befüllen und zu leeren. Die erforderlichen Job-Abschlüsse sind über die Software zu tätigen.
- Die Poststelle sortiert und verpackt tägliche Postmengen, die zum Versand an die Dienststellen bereitgestellt werden. Zu den Aufgaben gehört die tägliche Bearbeitung der Eingangspost, sowie der Ausgangspost, insbesondere das Sortieren der Post für die jeweiligen Empfänger, Zusammenstellung der Dokumente, Verpacken des Versandguts.
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung von 01.01.2024 bis 31.12.2028. Der erste Abrufvertrag ist mit einem Umfang von mind. 5 PT geplant (vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Sicherheitsüberprüfung).
Die Schätzmenge an abzurufenden Leistungen beträgt 200 PT über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Höchstmenge an abzurufenden Leistungen beträgt 400 PT über die gesamte Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-HR-Eintrag (mit dem Angebot beizufügen);
Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
-Gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG (mit dem Angebot vorzulegen)
- Versicherungsauszug (mit dem Angebot beizufügen);
Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (mit dem Angebot beizufügen);
Aus dem Nachweis müssen die Deckungssummen hervorgehen und auch hervorgehen, dass der Versicherungsnachweis aktuell besteht.
Der Bieter muss mindestens drei im Wesentlichen vergleichbare Referenzen für die geforderte Leistung vorweisen. Hierfür muss die Anlage "Beschreibung von Referenzen" ausgefüllt werden.
Eine Referenz über früher ausgeführte Leistungen in vergleichbarer Art und Größenordnung wie die ausgeschriebene Leistung, liegt vor, wenn die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
- Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Transaktionsdruck und Akzidenzdruck,
- Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Kuvertierung,
- Arbeitsnehmerüberlassung im Bereich der Nachbearbeitung/Poststellenbearbeitung und
- mindestens 60 Personentage pro Jahr.
Gewertet werden nur Projekte, die in den letzten drei Jahren erbracht worden sind. Bei den Referenzen sind die entsprechenden Kontaktdaten anzugeben.
Es gelten die Vertrags- und Vergabebedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen in der aktuell gültigen Fassung, mit veröffentlicht in diesem Projektforum unter den Vergabeunterlagen. Auch im Falle des Zuschlags, werden die AGB´s vom Bewerber/Bieter nicht anerkannt, sollten diese auf Schriftstücke/Dokumente wie Teilnahmeanträgen/Angeboten, Rechnungen oder Lieferscheine abgebildet sein.
Einzureichenden Unterlagen:
- Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel (Formular 526) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt fünf Jahre, da bei Verträgen über Arbeitnehmerüberlassungen nach max. 18 Monaten, drei Monate Pausenzeit eingehalten werden müssen, in denen die eingesetzten Personen keine Leistungen für den Auftraggeber erbringen dürfen. Um diese während der Vertragslaufzeit immer wiederkehrenden Pausenzeiten auszugleichen, wird die Rahmenvertragslaufzeit von den max. zulässigen vier Jahren ausnahmsweise auf fünf Jahre ausgeweitet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Im vorliegenden Verfahren sind Unterauftragnehmerschaften, Bietergemeinschaften und Eignungsleihe nicht zulässig (s. Leistungsbeschreibung Kapitel A Punkt 7). Dagegen verstoßende Angebote werden ausgeschlossen.
2) Sämtliche Vergabeunterlagen stehen kostenlos auf der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation"). Die Unterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Angebote, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/
Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und
der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bieterfragen für alle Bieter
von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform.
Die Unterlagen dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.
Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
6) Die Abrechnung erfolgt bei der Leistungserbringung nach dem geltenden Steuerrecht. Etwaige sich später ergebende Änderungen werden ggf. berücksichtigt.
7) Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltungdes Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von fünfzehn Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6Y1MZBJ5TE
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221-1472889