Anmietung Drucksysteme inkl. Endverarbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.26 - 0990/23/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2952
Fax: +49 2289910610-2952
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Drucksysteme inkl. Endverarbeitung
Anmietung Drucksysteme inkl. Zubehör, Endverarbeitungsmodule und Systemservice
Die Leistung umfasst die Lieferung von Hardware und Software wie folgt:
- 2 Drucksysteme (Produktionsdruck) color und Zubehör und Endverarbeitungsmodule gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- 2 Druckercontroller gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Betriebssoftware für Hardware inkl. Updates und Upgrades
- Hardwaretreiber inkl. Updates und Upgrades für MS Windows 10 und 11 64 Bit Professional
Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der Systeme (z.B. durch Aufstellung, Installati-on, Customizing und Integration der Hardware und Standardsoftware)
- Systemservice (Aufrechterhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Betriebs-bereitschaft) gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Drucke ohne Abnahmeverpflichtung, gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Drucke mit Abnahmeverpflichtung, gemäß Preisblatt und Leistungsanforderungen
- Lieferung von Dokumentationen
- Schulung
Die Laufzeit des Mietvertrags verlängert sich 1-mal um 12 Monate, sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht textlich spätestens 21 Tage vor Vertragsende darüber informiert, auf die Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen zu verzichten.
Eine Abnahmeverpflichtung für Vertragsverlängerungen besteht nicht . Die maximale Laufzeit des Mietvertrags beträgt 60 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2.1 Umsatzangabe Der durchschnittliche Jahresumsatz Ihres Unternehmens im Bereich Drucksysteme in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt mindestens 500.000 € pro Jahr.
1.1 Partner-Status "Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und zu supporten.
"
1.2 Mitarbeiter "Sie können und werden auf Mitarbeiter zugreifen, die im Umgang mit den von Ihnen angebotenen Produkten vertraut sind und somit auch umfassenden Support für die Hardware und Software bieten können.
"
1.3 Mitarbeiterzahl Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens im Bereich Drucksysteme in den Geschäftsjahren 2021 und 2022 beträgt mindestens 10 Mitarbeiter pro Jahr.
1.4 Servicekonzept Stellen Sie schlüssig dar, wie Sie die geforderten Serviceleistungen sicherstellen können.
1.5 Umweltmanagement Ihr Unternehmen verfügt über ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem, das die Anforderungen gemäß DIN/ISO 14001 erfüllt. Die zugrundeliegenden Maßnahmen müssen im Rahmen der Auftragsausführung angewendet werden.
1.6 Referenz "Weisen Sie Ihre Projekterfahrung im Umgang mit Vermietung und Support von Drucksystemen nach.
Benennen Sie mindestens einen Referenzauftrag.
Für jede Referenz gelten die folgenden Mindestanforderungen:
a) Der Referenzauftrag ist mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein. Vergleichbar ist dieser, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes bezüglich Inhalt (Vermietung von Drucksystemen (Produktionsdrucksysteme) und Systemservice Vor-Ort) sowie Auftragswert umfasst sind.
b) Der Referenzauftrag hat die Drucksystemhersteller zum Gegenstand, die im Rahmen Ihres Angebots eingebunden werden.
c) Im Rahmen des Referenzauftrags wurden mindestens ein Drucksystem color (Produktionsdrucksystem) mit einer Druckgeschwindigkeit von mind. 100 Seiten pro Minute (DIN A4 color) geliefert.
d) Der Referenzauftrag ist nicht älter, als drei Jahre (letzte Anlieferung), bezogen auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung
e) Je Auftrag ist mindestens ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse benannt.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebene Referenz zu hinterfragen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Angebotes führen. Sie dürfen keine unvollständige Angaben machen (z.B. unter Berufung auf Geheimhaltungsverpflichtungen), wenn die Referenz gewertet werden sollen."
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
ausgefüllt Anlage Unternehmensdaten,
ausgefüllte Anlage Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT,
ausgefüllte Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.