Architektenleistung für die energetische Modernisierung des Kreishauses Detmold und Nebengebäude Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 118/2019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Straße 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625030
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistung für die energetische Modernisierung des Kreishauses Detmold und Nebengebäude
N2-2 Zusätzliche Leistungen
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe modernisiert das 40 Jahre alte Kreishaus energetisch. Es wurden die Planungsleistungen für die geplante Maßnahme vergeben. Dabei handelt es sich ca. 520 qm Holz-Akustikdecke, Holz-UK, ca. 180 qm Installationsvorsatzschalen, div. Öffnungen in bauzeitlichen div. Bestandsdecken herstellen und schließen am Kreishaus in Detmold. Es handelt sich um nachstehende Maßnahmen:
— ganzheitliches Gestaltungs- und Funktionskonzept,
— Energetische Fassadensanierung Kreishaus und Nebengebäude KiTa-Kreiselchen,
— Energetische Sanierung der Sanitären Anlagen im Kreishaus,
— Begrünung von Dachteilflächen als Klimafolgenanpassungsmaßnahme auf dem Kreishaus,
— Erweiterung und Optimierung der bestehenden Gebäudeleittechnik,
— Brandschutzmaßnahmen, Berücksichtigung und Umsetzung des neu entwickelten Brandschutzkonzeptes für das Kreishaus,
Operationelles Programm NRW 2014-2020 (OP EFRE NRW)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514113514
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreishaus in Detmold
Der Kreis Lippe modernisiert das 40 Jahre alte Kreishaus energetisch. Es wurden Architektenleistungen vergeben.
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
Es wurde bereits eine Auftragsänderungen erteilt, die gemäß § 132 Abs. 3 GWB nicht erneut ausgeschrieben und auch nicht veröffentlicht werden musste (< 10 % der ursprünglichen Auftragssumme). Die Änderung betrag zusätzlich beauftragte Leistung in Höhe von 22.159,66 Euro (N-1)
Es erfolgten mehrere Änderungen gemäß § 132 Abs. 2 GWB, die nun - gemeinsam - im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden werde (N2-2). Es handelt sich dabei um nachstehende zusätzliche Leistungen:
N2-2-0 Begrünungsbalkone: Auftragswert zusätzlich 62.023,19 EURO
N2-2-1 Meetingpoints: Auftragswert zusätzlich 48.444,48 EURO
N2-2-2 Teeküchen: Auftragswert zusätzlich 20.648,70 EURO
N2-2-3 Flurdeckensanierung: Auftragswert zusätzlich 19.539,72 EURO
N2-2-4 Neue Bürotüren: Auftragswert zusätzlich 9.361,59 EURO
N2-2-5 Aktenaufzug: Auftragswert zusätzlich 1.664,54 EURO
N2-2-6 Divers: Auftragswert zusätzlich 18.067,57 EURO
N2-2-7 Einhausung Fahrradstellplätze: Auftragswert zusätzlich 6.089,68 EURO
N2-2-8 Barrierefreiheit-Konzept: Auftragswert zusätzlich 23.275 EURO
Diese zusätzlich beauftragten Leistungen umfassen somit einen Auftragswert von 210.114,47 EURO. Dabei handelt es sich um Zusatzmaßnahmen über den bis dato beauftragten Leistungsumfang hinaus: Im Rahmen der Planungsfortsetzungen ab der Planungsphase 3 wurden durch das AB Pape oder Semke Entwurfsvarianten erarbeitet und sinnvolle Erweiterungen der bisherigen Planung vorgeschlagen wie die Fassadenbegrünung als weitere Klimafolgenanpassungsmaßnahme, die als Wartungsbalkon aber auch als Austrittsmöglichkeit ins Freie dienen soll. Diese ergänzen den Kommunikationsraum in Verbindung mit den ebenfalls vorgeschlagenen Meetingpoints. Die Meetingpoints und vorhandene Teeküchen sollten neu gestaltet werden und neue Büroformen vorgedacht werden, integriert in das ganzheitliche Gestaltungskonzept.
Nach fortschreitender Sanierung wurde Mineralwolle in den Flurdecken entdeckt, die entgegen erster Einschätzung als alte KMF deklariert wurde und somit sehr aufwendig saniert werden musste.
Das Projektteam ließ weiterhin die Erneuerung der Bürotüren untersuchen. Ziel war eine zusätzliche Tageslichtausbeute für die derzeit dunklen Flure mit wenig natürlichem Licht. Auch sollte untersucht werden inwieweit über neue Bürotüren Überströmöffnungen zur Querlüftung realisiert werden können, und ob es sich wirtschaftlich darstellen lässt.
Es wurde weiterhin entschieden, dass die Fahrradabstellanlage unterhalb des Parlamentarischen Bereichs des Kreishauses, die im Rahmen der Teilmaßnahme „Fahrradfreundlichkeit“ aus der Umsetzungsstrategie des Förderprojektes KKS umgesetzt werden sollte, nun über das AB Pape oder Semke ausgeführt wird.
Es war für den Auftraggeber im Vorfeld nicht vorhersehbar, dass die zusätzlichen Arbeiten notwendig würden. Die Vergabe der beschriebenen geänderten und zusätzlichen Leistungen an ein anderes Unternehmen würde mit Sicht auf eine schlanke Bauunterhaltungslogistik und der ohnehin komplexen Baukoordination aus wirtschaftlichen und technischen Gründen keinen Sinn ergeben, zumal es erheblichen Schwierigkeiten bei der terminlichen Koordination des gesamten Bauablauf gegeben hätte, was zu einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko geführt hätte. .Weiterhin ist es für das Gelingen des Ziels eines einheitlichen integralen Gestaltungs- und Umsetzungskonzeptes erforderlich, die Planung in einer Hand / einem Planungsbüro zu belassen.