Geschäftsstelle für EIN Quantum NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 53/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Völklinger Straße 49
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/896-04
Fax: +49 211/896-4555
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mkw.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstelle für EIN Quantum NRW
Die Landesregierung strebt an, Nordrhein-Westfalen zum Technologieführer für Quantentechnologien zu machen. Die Ausgangsvoraussetzungen sind ideal: Nordrhein-Westfalen kennzeichnet nicht nur eine hohe Dichte von an Quantentechnologien forschenden Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sondern es verfügt als führendes Industrieland auch über zahlreiche potenzielle Großanwender dieser Schlüsseltechnologie in der Industrie sowie über spezialiserte Start-Ups, die z.B. Hard- oder Software speziell für Quantencomputer entwickeln. Eine weitere Stärke Nordrhein-Westfalens ist die Technologieoffenheit. Beispiel Quantencomputing: Ob Ionenfallen, Photonik, Supraleitungen oder halbleiterbasierte Ansätze - Nordrhein-Westfalen deckt die vielversprechendsten technologischen Ansätze jeweils mit herausragender wissenschaftlicher Performanz ab. Das im April 2022 neu gegründete Kompetenzzentrum "EIN Quantum NRW" (E = Education, I = Innovation, N = Networking) bündelt die starken Standorte aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ziel ist, neue Synergien zum gegenseitigen Nutzen zu schaffen, um technologieoffen das Ökosystem "Made in NRW" entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiterzuentwickeln und damit die technologische Souveränität Nordrhein-Westfalens bei den Quantentechnologien zu sichern. Profilbildende Maßnahmen adressieren z.B. den Fachkräftebedarf (Dimension "Education"), eine Entwicklungspartnerschaft für einen Quantencomputer "Made in NRW" (Dimension "Innovation") und die Einrichtung des bundesweit ersten Knotenpunkts für das Quanteninternet (Dimension "Networking"). Schon für den Aufbau des Kompetenzzentrums konnten zahlreiche Führungspersönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft gewonnen werden. Diese Führungspersönlichkeiten stehen mit ihrem Profil selbst für die Ziele von "EIN Quantum NRW" und prägen dessen Entwicklung maßgeblich mit. Sie positionieren den nordrhein-westfälischen Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort im Wettbewerb um diese Schlüsseltechnologie unter Beachtung der u.a. durch die Bundesregierung sowie die Europäische Kommission vorgenommenen Anstrengungen im Bereich der Quantentechnologien.
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 40221 Düsseldorf, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie 40231 Düsseldorf
Die Ministerien für Kultur und Wissenschaft (MKW) sowie für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie (MWIKE) geben den Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle für "EIN Quantum NRW" in Auftrag, um dessen Entwicklung weiter zu fördern. Die Geschäftsstelle von "EIN Quantum NRW" hat zum Ziel ...
- ... die Strategiefähigkeit von "EIN Quantum NRW" weiter zu steigern,
- ... das wissenschaftliche Potenzial bei Quantentechnologien in Nordrhein-Westfalen noch besser zur Geltung zu bringen,
- ... die Chancen dieser Schlüsseltechnologie für die unternehmerische Wertschöpfung zu demonstrieren,
- ... Wissenschaft und Wirtschaft noch enger miteinander zu vernetzen, um eine Leistungsspirale in Gang zu setzen, damit das nordrhein-westfälische Ökosystem für Quantentechnologien in Breite und Spitze ein noch höheres Niveau erreicht,
- ... die Stärken des nordrhein-westfälischen Standorts für Quantentechnologien national und international noch sichtbarer zu machen.
Die Leistungs- und Aufgabenbeschreibung gliedert sich in sechs Arbeitspakete. Vergleichen Sie im Einzelnen bitte die Inhalte der Leistungsbeschreibung.
Die Vertragslaufzeit sowie die Option zur Verlängerung sollte sich am geplanten weiteren Aufbau von "EIN Quantum NRW" orientieren. Der Aufbau gliedert sich planmäßig in drei Phasen, wobei Phase 1 in Kürze abschließt. Phase 2 umfasst die Vertragslaufzeit für die Geschäftsstelle für "EIN Quantum NRW"; es besteht eine dreijährige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber für Phase 3.
- Phase 1 - ab April 2022: mit einer Pressekonferenz mit Herrn MP Wüst im April 2022 beginnt der Aufbau von "EIN Quantum NRW" (Phase abgeschlossen)
- Phase 2 - 01.01.2024 bis 31.12.2026: Zusammenarbeit der Mitglieder von "EIN Quantum NRW" in konkreten Projekten in den drei Zieldimensionen von "EIN Quantum NRW"; die Aufgaben der Geschäftsstelle umfassen explizit auch die Entwicklung eines Vorschlags für eine adäquate Rechtsstruktur für "EIN Quantum NRW" als Voraussetzung für den Übergang in Phase 3.
- Phase 3 - ab 01.01.2027: Idealerweise sind die Quantentechnologien bis Beginn 2027 so weit fortgeschritten, dass die Wirtschaft - wie es die Wissenschaft zwischen 2024 bis 2026 vormacht - mit Finanzierungsbeiträgen zu "EIN Quantum NRW" beitragen wird. Dies ermöglicht die Überführung von "EIN Quantum NRW" in eine reguläre Rechtsform - z.B. nach dem Vorbild von It"s OWL. Dies soll vom Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung Nr. 2.1, hier: e), vorbereitet werden. Der Auftraggeber erhält für den Erfolgsfall eine dreijährige Verlängerungsoption für die Geschäftsstellentätigkeit.
ab 01.01.2027: Idealerweise sind die Quantentechnologien bis Beginn 2027 so weit fortgeschritten, dass die Wirtschaft - wie es die Wissenschaft zwischen 2024 bis 2026 vormacht - mit Finanzierungsbeiträgen zu "EIN Quantum NRW" beitragen wird. Dies ermöglicht die Überführung von "EIN Quantum NRW" in eine reguläre Rechtsform - z.B. nach dem Vorbild von It"s OWL. Dies soll vom Auftragnehmer gemäß Leistungsbeschreibung Nr. 2.1, hier: e), vorbereitet werden. Der Auftraggeber erhält für den Erfolgsfall eine dreijährige Verlängerungsoption für die Geschäftsstellentätigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 (Formular 523 EU, Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU)
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Erfahrungen mit öffentl. Auftraggebern bei Geschäftsstellentätigkeiten an der Schnittstelle von Wissenschaft und Wirtschaft, z.B. für ein Bundes- oder ein Landesministerium (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Dr. Jessica Klein
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail:
II. Informationen und Kommunikation
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis spätestens zum:
28.08.2023
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 11.09.2023 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit, Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 18.09.2023 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Alle Nachfragen und Antworten werden wiederum bis zum 25.09.2023 in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Interessierten zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPY14RCD2GX
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3045
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de