Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur: LAN/WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerk- und Kommunikationsinfrastruktur: LAN/WLAN
Im Rahmen des Projektes ANKA schreibt die gkv informatik als (alleinige) Auftraggeberin die Leistungen rund um die lokale Netzwerkinfrastruktur (LAN + WLAN) für die folgenden Organisationen aus:
- AOK Nordost (100 Geschäftsstellen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, ca. 4.925 Mitarbeitende)
- AOK NordWest (89 Geschäftsstellen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe (NRW), ca. 7.550 Mit-arbeitende)
- AOK Rheinland/Hamburg (86 Geschäftsstellen in NRW und Hamburg, ca. 8.440 Mitarbeitende)
- gkv informatik (8 Geschäftsstellen in Kiel, Neubrandenburg, Rostock, Schwäbisch Gmünd, Schwerin, Teltow, 2x Wuppertal, ca. 450 Mitarbeitende)
Die gesamte aktive LAN-/WLAN- und NAC (Network Access Control) Infrastruktur der gkvi und der o. g. Kunden der gkvi an allen Standorten soll von dem AN geliefert, bereitgestellt und im Managed Service betrieben werden.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 60 Monate nach Zuschlag. Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten verlängert werden. Anschließend folgt ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten für die Migration auf die Auf-traggeberin oder einen von ihr benannten Dritten, z. B. nachfolgenden Dienstleister.
Die Abrechnung aller Leistungen des Rahmenvertrages erfolgt in einem monatlichen pauschalen Mietmodell je eingesetzter LAN/WLAN-Komponente.
Die AG für alle Leistungen ist die gkvi, die wiederum berechtigt ist, die beauftragten Leistungen an ihre Kunden weiterzugeben bzw. dort direkt vom AN erbringen zu lassen.
bundesweit
Der Auftragnehmer übernimmt das Design, die Bereitstellung, den Betrieb (Managed Service) und die Wartung für alle LAN- und WLAN-Umgebungen (aktive Komponenten) an den Standorten der Auftraggeberin und ihrer Kunden und für eine NAC (Network Access Control) Lösung.
Die passive Netzwerkinfrastruktur wird von der AG bereitgestellt und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Es dürfen nur die von der gkvi zugelassenen und abgestimmten Komponenten (Switche, Access Points) und Firmware-Stände eingesetzt werden.
Über die Vertragslaufzeit werden an allen Standorten die gleichen Komponenten eingesetzt und nur bei End-of-Life oder End-of-Service können neue Komponenten in die Leistung aufgenommen werden, soweit die Auftraggeberin dies nicht abweichend beauftragt.
Die Standards der Konfiguration der LAN/WLAN-Komponenten bzw. die Portkonfigurationen werden mit der gkvi abgestimmt.
Eventuell wird die Auftraggeberin im Rahmen des Verhandlungsverfahrens den Bietern die Möglichkeit anbieten, die bestehende NAC-Lösung der Auftraggeberin beizustellen. Nimmt der Auftragnehmer die Möglichkeit zur Beistellung an, entfällt die Verpflichtung zur Bereitstellung einer NAC-Lösung für die Laufzeit des der beigestellten Lösung zugrundeliegenden Vertrages. Eine Verpflichtung zur Annahme einer eventuell beistellbaren NAC-Lösung durch den Auftragnehmer besteht nicht (optionale Beistellung).
Optional kann der Vertrag 2-mal um jeweils 12 Monate (auf insgesamt maximal 84 Monate) mit einer Vorlaufzeit von 12 Monaten verlängert werden. Anschließend folgt ein Migrationszeitraum von weiteren 24 Monaten für die Migration auf die Auf-traggeberin oder einen von ihr benannten Dritten, z. B. nachfolgenden Dienstleister.
Bei der Wertung der Eignung wird eine Rangfolge der Bewerber wie folgt ermittelt:
- Schritt 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der formalen Anforderungen.
- Schritt 2: Prüfung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Ausschlusskriterien.
- Schritt 3: Bewertung der Teilnahmeanträge hinsichtlich der Bewertungskriterien auf der Grundlage der Anlage 7 zu den Teilnahmebedingungen. Für jede Referenz wird pro [B]-Kriterium ein Eignungspunktwert gemäß des in Anlage 7 angegebenen Be-wertungshinweises vergeben. Dieser Eignungspunktwert wird multipliziert mit der zugehörigen Gewichtung. Die pro Referenz vergebenen Eignungspunkte werden anschließend addiert. Aus allen abgegebenen Referenzen eines Bewerbers wird dann der arithmetische Mittelwert der Eignungspunkte gebildet. Bei der Mittelwertbildung wird von mindestens drei Referenzen ausgegangen. Das heißt, werden nur zwei Referenzen abgegeben, fließen für eine fehlende Referenz 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein, bei nur einer abgegebenen Referenz fließen 2x 0 Punkte in die Mittelwertbildung ein.
- Schritt 4: Prüfung der Teilnahmeanträge mit Blick auf das Erreichen der geforderten Mindestpunktzahl. Es müssen insgesamt mindestens 60 % der möglichen Gesamteignungspunkte erreicht werden. Maßgeblich ist der Durchschnittswert über alle eingereichten Referenzen. Wird dieser Punktwert nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
- Schritt 5: Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern in absteigender Reihenfolge nach den höchstengewichteten Gesamtpunktwerten.
Zur Angebotsabgabe werden, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber (d.h. Erreichen derMindestpunktzahl) vorausgesetzt, die 5 Bewerber mit den höchsten gewichteten Gesamtpunktwerten aufgefordert. Bei identischen Gesamtpunktwerten entscheidet das Losverfahren, welcher der betroffenenBewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird; eine Erhöhung der Höchstzahl findet in diesem Fall also nicht statt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gesellschaftsform, sowie der vollständigen Anschrift (einschließlich Telefon, Telefax undEmail-Adresse) des Bewerbers sowie des Ansprechpartners.
- Unternehmensdarstellung
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Europa (EU) gesamt.
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Europa (EU) im Tätigkeitsbereich des Auftrags.
- Eigenkapital in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Eigenkapitalquote in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement
- Zertifizierung ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) für den in dieser Ausschreibung relevanten Teil.
- Betriebshaftpflichtversicherung
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Es wird bestätigt, dass das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 5 Mio. EUR erwirtschaftet hat.
- Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass die zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) einen Umsatz von mehr als 5 Mio. EUR erwirtschaftet haben.
- Die Auftraggeberin behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich das Eigenkapital des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Die Auftraggeberin behält sich einen Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für den Fall vor, dass sich die Eigen-kapitalquote des Bewerbers bzw. eines Unternehmens der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei Jahren mehr als halbiert hat und weitere Anhaltspunkte vorliegen, wonach Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestehen.
- Zertifizierung ISO 9001 - Qualitätsmanagement
- Zertifizierung ISO/IEC 27001 (International Organization for Standardization) für den in dieser Ausschreibung relevanten Teil.
Sollte der Bewerber nicht selbst zertifiziert sein, besteht die Möglichkeit einer Eignungsleihe. Wenn ein benanntes drittes Unternehmen über die Zertifizierung verfügt, ist dies für die Feststellung der Eignung ausreichend. Im Fall einer Bewer-bergemeinschaft reicht es, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über die Zertifizierung verfügt.
- Der Bewerber erklärt, dass das Unternehmen über eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers mit folgendem Versicherungsschutz verfügt, die im Falle des Zuschlages für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden
mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden
oder für den Fall, dass eine solche Versicherung noch nicht besteht, erklärt der Bewerber, dass er der Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung an ihn schriftlich den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorlegen wird, durch die Versicherungsschutz für den Fall erteilt wird, dass er wegen eines in Zusammenhang mit dem hier ausgeschriebenen Projekt, von ihm selbst oder einer Person, für die er einzustehen hat, begange-nen Verstoßes von der Auftraggeberin oder einem anderen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestim-mungen für einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verantwortlich gemacht wird,
dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall Personen- und Sachschäden abgeschlossen wird,
dass ein Versicherungsschutz in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall für Vermögensschäden ab-geschlossen wird,
dass er den Versicherungsschutz für die Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird und
dass die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes den allgemeinen Bedingungen innerhalb des Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer entsprechen werden.
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Darstellung von Referenzprojekten
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
- Es wird bestätigt, dass im Unternehmen im letzten Geschäftsjahr mehr als 100 Beschäftigte tätig waren.
- Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe, wird bestätigt, dass in den zusammen anbietenden Unternehmen im letzten Geschäftsjahr insgesamt (also die Summe) mehr als 100 festangestellte Mitarbeitende waren.
Näheres ergibt sich jeweils aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMP68X4
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehe-nen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unver-züglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ableh-nung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprü-fungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öf-fentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertrags-schluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage-nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzes-sion hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verlet-zung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nach-prüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes-tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
[...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeig-neten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interes-sen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.