Objektplanung Gebäude und Innenräume: Bauliche Ergänzung der Studierendenwohnanlage Pariser Straße [Bonn] Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-21/07-49NW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lennéstraße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume: Bauliche Ergänzung der Studierendenwohnanlage Pariser Straße [Bonn]
Das Studierendenwerk Bonn plant den Neubau einer Studierendenwohnanlage als Ergänzung einer bestehenden Anlage an der Pariser Straße in Bonn. Dieser ist Bestandteil eines Instandhaltungs- und Modernisierungsportfolio welches bis zum Jahr 2040 schrittweise und kontinuierlich umgesetzt werden soll. Der Standort an der Pariser Straße gilt hier als eine der ersten umzusetzenden Maßnahmen.
Der Neubau soll an der Stelle eines bestehenden Parkdecks errichtet werden. Das bestehende Parkdeck wird nur noch marginal genutzt, ist baulich abgängig und wird als Angstraum wahrgenommen. Die nach Stellplatzschlüssel erforderlichen Stellplätze sollen auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Auf Basis der Planung für den Neubau ist es beabsichtigt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Das Gebäude ist unter Berücksichtigung des Erhalts der Grundstücksrandbäume mindestens nach KfW40-Standard zu errichten. Die Nachhaltigkeit sollte in allen Planungsentscheidungen eine wesentliche Rolle spielen, ein hoher Vorfertigungsgrad der Bauteile ist wünschenswert.
Die Gesamtkosten (KG 300 - 700) der Maßnahme werden derzeit mit ca. 14,4 Mio. Euro / brutto angesetzt.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
- Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10);
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.
In der 2. Stufe des Verfahrens (Verhandlungsphase) werden alle Bieter aufgefordert einen skizzierten Lösungsansatz zu erarbeiten. Dieser skizzierte Lösungsansatz ist mit dem Erstangebot einzureichen.
Der skizzierte Lösungsansatz wird honoriert. Die Honorierung erhält jeder Bieter, der ein grundsätzlich den in der Aufgabenstellung beschriebenen Anforderungen entsprechendes Konzept einreicht. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden im Verfahren erbrachte Leistungen bis zur Höhe der o.g. Honorierung nicht erneut vergütet (Verrechnung mit dem zu vergütenden Vorentwurfshonorar), wenn und soweit die Ideenskizze in ihren wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.karlundp.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch das unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte verfahrensbetreuende Büro als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem betreuenden Büro und dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBE6PNZ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.