Erweiterung der Gesamtschule Verl: Lüftungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: VGH-I-2023-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paderborner Straße 5
Ort: Verl
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Karina Striewe
E-Mail:
Telefon: +49 17630552847
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.verl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Gesamtschule Verl: Lüftungsanlage
Lüftungsanlage
Verl, DE
- Drei zentrale Lüftungsgeräte (davon zwei in Untergeschoss und eines auf dem Gebäudedach)
- Insgesamt 26 dezentrale Lüftungsgeräte für die Unterrichtsräume
- Eine Kältemaschine für die Veranstaltungsräume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung der Gesamtschule Verl: Lüftungsanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Strasse 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB