Lieferung von Drohnensystemen Typ 1 und 2 Referenznummer der Bekanntmachung: LZPD; Drohnensysteme (ZA 43.1/1001321158/LUT)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstraße 10
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 201922024014
Fax: +49 2019220110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Drohnensystemen Typ 1 und 2
Das Dezernat 43 des LZPD NRW (Polizeifliegerstaffel NRW), hier das Kompetenzzentrum Drohnen der Polizei NRW (KDPol), nimmt die Aufgaben einer landesweiten Zentralstelle für den unbenannten Flugbetrieb der Polizei NRW wahr. Für die Organisationseinheiten der Polizei NRW werden zwei unterschiedliche Drohnensysteme ("Drohnensystem Typ 1" und "Drohnensystem Typ 2") beschafft. Der zu erbringende Leistungsumfang wurde in zwei Lose aufgeteilt.
Lieferung von Drohnensystemen Typ 1
Düsseldorf
Es sind insgesamt 70 Drohnensysteme Typ 1 ("Gesamtliefermenge") einschließlich Zubehör in Teilmengen zu liefern. Von der Gesamtliefermenge ist eine Teilmenge von 30 Drohnensystemen Typ 1 bereits im November 2023 an den Auftraggeber auszuliefern. Die Festlegung der Stückzahl und die Bestimmung der Liefertermine für die weiteren Teilmengen erfolgt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Vertrages.
Ein Drohnensystem Typ 1 besteht aus folgenden Komponenten:
- Fluggerät (Drohne)
- Fernsteuerung (Smart Controller)
- Betriebssoftware (Nutzerkontrollapplikation)
- Akkus
- Mehrfachladegerät
- Transportkoffer
- Zubehör
- Folierung.
Die zu beschaffenden Drohnensysteme Typ 1 entsprechen einem kleinen Standardsystem, welches marktgängig für Verbraucher im freien Handel erhältlich ist. Neben der Lieferung der Drohnensysteme Typ 1 zählen auch ein Produktsupport in deutscher Sprache sowie eine Ersatzteilversorgung zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche RTK-Module, Rettungssystem für Drohne (Fallschirm), Ersatzteile
Lieferung von Drohnensystemen Typ 2
Düsseldorf
Es sind insgesamt 25 Drohnensysteme Typ 2 ("Gesamtliefermenge") einschließlich Zubehör in Teilmengen zu liefern. Von der Gesamtliefermenge ist eine Teilmenge von 10 Drohnensystemen Typ 2 bereits im November 2023 an den Auftraggeber auszuliefern. Die Festlegung der Stückzahl und die Bestimmung der Liefertermine für die weiteren Teilmengen erfolgt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Vertrages.
Ein Drohnensystem Typ 2 besteht aus folgenden Komponenten:
- Fluggerät (Drohne)
- zwei Controller (Master / Slave)
- Betriebssoftware (Nutzerkontrollapplikation)
- Akkus inklusive Transportmöglichkeit
- Mehrfachladegerät oder Akkuladekoffer
- Transportgehäuse (Koffer)
- Zubehör
- Folierung.
Neben der Lieferung der Drohnensysteme Typ 2 zählen auch ein Produktsupport in deutscher Sprache sowie
sowie eine Ersatzteilversorgung zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zusätzliche RTK-Module, Rettungssystem für Drohne (Fallschirm), Ersatzteile
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sollen mit dem Angebot vorgelegt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
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1) Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden;
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2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden;
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3) Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formblatt III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022" verwenden;
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5) Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
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Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (unter Einschluss des Produkthaftungsrisikos).
Folgende Deckungssummen müssen mindestens pro Versicherungsfall gewährleistet sein:
- Personenschäden: mindestens 2 Mio. EUR,
- Sachschäden: mindestens 2 Mio. EUR,
- Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR.
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Die Deckungssummen müssen pro Vertragsjahr 2-fach zur Verfügung stehen. Hierfür ist das Formular V "Erklärung zu der Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
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2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. Hierzu ist das Formular VI "Erklärung zu den Umsätzen" zu verwenden.
Zu Nr. 1) Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Zu Nr. 2): Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für Los 1: Ein Mindestgesamtumsatz von 400.000 EUR (netto) muss jeweils innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein.
Für Los 2: Ein Mindestgesamtumsatz von 350.000 EUR (netto) muss jeweils innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht worden sein.
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Der Umsatznachweis muss jedes einzelne der Rahmen, auf die ein Angebot gelegt werden soll, abdecken. Das heißt, bei einer Bewerbung auf Lose 1 und 2 muss beispielsweise der Mindestgesamtumsatz insgesamt 750.000 EUR (netto) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel erreicht haben.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
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1) Los 1: Es sind Eigenerklärungen über mindestens 2 Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen betreffend vergleichbarer Aufträge. Hierzu ist das Formular VII.1 "Eigenerklärung Unternehmens-Referenz betreffend die Ausführung vergleichbarer Aufträge Los 1" zu verwenden.
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2) Los 2: Es sind Eigenerklärungen über mindestens 2 Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens vorzulegen betreffend vergleichbarer Aufträge. Hierzu ist das Formular VII.2 "Eigenerklärung Unternehmens-Referenz betreffend die Ausführung vergleichbarer Aufträge Los 2" zu verwenden.
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Alle genannten Anforderungen sind nachzuweisen / einzuhalten.
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Zu Nr. 1: Vergleichbar sind Aufträge, wenn deren Referenzleistung kumulativ umfasst:
(i) die Lieferung von mindestens 15 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis für die Drohnensysteme Los 1.
(ii) die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(iii) die letzten Drohnensysteme vor nicht länger als drei Jahren vor Datum der EU-Bekanntmachung an den jeweiligen Referenzgeber geliefert wurden.
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Zu Nr. 2: Vergleichbar sind Aufträge, wenn deren Referenzleistung kumulativ umfasst:
(i) die Lieferung von mindestens 10 Drohnensystemen mit Leistungseigenschaften entsprechend der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis für die Drohnensysteme Los 2.
(ii) die Lieferung innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten erfolgt ist.
(iii) die letzten Drohnensysteme vor nicht länger als drei Jahren vor Datum der EU-Bekanntmachung an den jeweiligen Referenzgeber geliefert wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen
Die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten bei Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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2. Achtung: Das Offene Verfahren lässt keine Verhandlungen zu. Der Auftraggeber wird daher weder über den Vertrag noch das Preisangebot des Bieters verhandeln. Die Bieter sind daher dazu aufgerufen, den Vertrag mit ihrem Angebot ohne Änderungen anzuerkennen und sogleich das bestmögliche Angebot (preislich und qualitativ) zu legen.
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3. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
4. Der Auftraggeber wird zur Verifizierung von Leistungsangaben eine Teststellung durchführen. Er wird zusätzlich eine wertende Teststellung durchführen, um bestimmte Leistungsmerkmale zu bewerten (z.B. Nutzerfreundlichkeit Bedienoberfläche Controller/Datenträger). Die Bieter haben hierzu ihr angebotenes Drohnensystem dem Auftraggeber kostenfrei für eine Teststellung zur Verfügung zu stellen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
1. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VIII zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV.
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular IX.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV von dem Eignungsverleiher, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X.
Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0DZ7V
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-1473045
Fax: +49 221-1472889
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.