RTW-Neubau Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00337_OV_37
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 152-485521)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2349104260
Fax: +49 234910794260
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
RTW-Neubau
Lieferung von drei baugleichen Rettungswagen (RTW); optional zwei weitere RTW
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 0234 910-4260 zur
Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole
Ruhr bis zum 22.08.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der
Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
--
Nachforderungen etc. im Sinne der VgV werden vorbehalten.
--
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt
Bochum. Bei der preislichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 %
und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
--
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Angebotspreis für alle fünf Fahrzeuge (60 %)
- Motorabtrieb (4 %)
- Garantiezeit Fahrgestell (3 %)
- Garantierte Ersatzteilversorgung Fahrgestell (2 %)
- Abruf der Ersatzteile Fahrgestell (3 %)
- Abruf der Ersatzteile Aufbau (3%)
- Garantierte Ersatzteilversorgung Aufbau (2 %)
- Servicezeiten des Kundendienstes Fahrgestell (3 %)
- Garantiezeit Aufbau (3 %)
- Verfügbarkeit Notdienst vor Ort Fahrgestell (2 %)
- Servicezeiten des Kundendienstes Aufbau (3 %)
- Verfügbarkeit Notdienst vor Ort Aufbau (2 %)
- An welchen Stellen können nachträglich benötigte Medizintechnik entsprechend der DIN EN 1789 5.3 befestigt werden? (5
%)
- Wie oft kann der von Ihnen angebotene Kofferaufbau ohne Verlust des technischen Wertes umgesetzt werden (verschiedene
Fahrgestelle)? (2 %)
- Wird seitens des Auftragnehmers eine Schulung von Servicemitarbeitern des Auftraggebers angeboten, so dass der
Auftraggeber durch hauseigene legitimierte Mitarbeiter auch Reparaturen während der Garantie durchführen kann? (3 %)
--
Die Lieferung der drei obligatorischen Fahrzeuge hat frühestens ab dem 05.01.2025 und bis spätestens 31.10.2025 zu
erfolgen. Die optionalen zwei weiteren Fahrzeuge sind in 2026, spätestens jedoch bis zum 30.10.2026 zu liefern.
Bei Überschreitung der jeweiligen Lieferfrist für die obligatorischen bzw. optionalen Fahrzeuge wird eine Vertragsstrafe gemäß
§ 128 Abs. 2 GWB fällig. Diese beträgt für jeden Werktag (ohne Samstage) 0,1 % (maximal 5 % der Gesamtauftragssumme).
Von der Vertragsstrafe ausgenommen sind ausdrücklich Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt ausgelöst werden. In
diesen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet nachzuweisen, dass es sich nicht um eigenes Verschulden handelt.
CXUQYYDY15DLZE0T
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Melanie Seyffert unter Telefon 0234 910-4260 zur
Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole
Ruhr bis zum 05.09.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der
Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
--
Nachforderungen etc. im Sinne der VgV werden vorbehalten.
--
Sofern Sie Skonto gewähren wollen, beachten Sie bitte die Ziffer 9.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt
Bochum. Bei der preislichen Wertung werden Skontosätze nur dann eingerechnet, wenn ein Skontosatz von mindestens 2 %
und ein Zahlungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.
--
Die Wertung der Angebote erfolgt anhand folgender Kriterien:
- Angebotspreis für alle fünf Fahrzeuge (60 %)
- Motorabtrieb (4 %)
- Garantiezeit Fahrgestell (3 %)
- Garantierte Ersatzteilversorgung Fahrgestell (2 %)
- Abruf der Ersatzteile Fahrgestell (3 %)
- Abruf der Ersatzteile Aufbau (3%)
- Garantierte Ersatzteilversorgung Aufbau (2 %)
- Servicezeiten des Kundendienstes Fahrgestell (3 %)
- Garantiezeit Aufbau (3 %)
- Verfügbarkeit Notdienst vor Ort Fahrgestell (2 %)
- Servicezeiten des Kundendienstes Aufbau (3 %)
- Verfügbarkeit Notdienst vor Ort Aufbau (2 %)
- An welchen Stellen können nachträglich benötigte Medizintechnik entsprechend der DIN EN 1789 5.3 befestigt werden? (5
%)
- Wie oft kann der von Ihnen angebotene Kofferaufbau ohne Verlust des technischen Wertes umgesetzt werden (verschiedene
Fahrgestelle)? (2 %)
- Wird seitens des Auftragnehmers eine Schulung von Servicemitarbeitern des Auftraggebers angeboten, so dass der
Auftraggeber durch hauseigene legitimierte Mitarbeiter auch Reparaturen während der Garantie durchführen kann? (3 %)
--
Die Lieferung der drei obligatorischen Fahrzeuge hat frühestens ab dem 05.01.2025 und bis spätestens 31.10.2025 zu
erfolgen. Die optionalen zwei weiteren Fahrzeuge sind in 2026, spätestens jedoch bis zum 30.10.2026 zu liefern.
Bei Überschreitung der jeweiligen Lieferfrist für die obligatorischen bzw. optionalen Fahrzeuge wird eine Vertragsstrafe gemäß
§ 128 Abs. 2 GWB fällig. Diese beträgt für jeden Werktag (ohne Samstage) 0,1 % (maximal 5 % der Gesamtauftragssumme).
Von der Vertragsstrafe ausgenommen sind ausdrücklich Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt ausgelöst werden. In
diesen Fällen ist der Auftragnehmer verpflichtet nachzuweisen, dass es sich nicht um eigenes Verschulden handelt.
CXUQYYDY15DLZE0T