Landkreis Lörrach - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in vier Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/1333
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmstraße 3
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Postanschrift: Stresemannstraße 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Lörrach - Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in vier Losen
Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, Inobhutnahmestellen für unbegleitete Minderjährige Ausländer (UMA) im Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im Landratsamt Lörrach. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, die sich wie folgt aufteilen:
- Los 1: Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60)
- Los 2: Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240)
- Los 3: Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230)
- Los 4: Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100)
Grundsätzlich sind die jeweiligen Unterkünfte in den einzelnen Losen mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine Bewachung nur zu Nachtzeiten.
Im Landratsamt Lörrach ist regelmäßig während der gesamten Öffnungszeiten Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche (Sozialdezernat und Ausländerbehörde) zu stellen. Abweichungen hiervon sind möglich.
Zudem umfasst die Leistungserbringung die - ggf. bewaffnete - Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an den vorgegebenen Auszahlungstagen.
Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme sowie der Sicherheitslage in den kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen entsprechend berücksichtigt. Der Auftraggeber legt daher besonderen Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt voraussichtlich am 1. Januar 2024 und läuft bis 31. Dezember 2026 (feste Grundvertragslaufzeit). Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus dem Vertragsentwurf. Diese Unterlagen werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe gesondert zugehen.
Weitere Informationen zu den Auftraggebern erhalten Sie unter www.loerrach-landkreis.de.
Gemeinschaftsunterkünfte in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60)
Landkreis Lörrach
Los 1 umfasst Sicherheitsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften in Kandern (103 Plätze), Efringen-Kirchen (115), Huttingen (61), Weil am Rhein/Haltingen (96) und Rümmingen (60).
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt je Los in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass je Los mehr als drei grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Referenz wurde im Teilnahmeformular an entsprechender Stelle als priorisiert gekennzeichnet. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen; und
- diese priorisierte Referenz erfüllt die losspezifischen Mindestanforderungen.
Es können je Los maximal 75 Punkte erzielt werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bzgl. Los 1:
Kriterium "Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete":
Bewachung von mindestens fünf Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: 10 Punkte
24/7- Bewachung von mindestens fünf Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: 20 Punkte
Kriterium "Aktualität der Leistungserbringung":
Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2021: 0 Punkte
Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2021 und 30.06.2023: 10 Punkte
Ende der Leistungserbringung nach 30.06.2022 (oder noch laufend): 20 Punkte
Kriterium "Dauer der Leistungserbringung":
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 12-18 Monaten: 0 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 19-36 Monaten: 10 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von über 36 Monate: 20 Punkte
Kriterium "Referenzschreiben":
kein Referenzschreiben des Auftraggebers beigefügt: 0 Punkte
Referenzschreiben des Auftraggebers der Referenzleistung beigefügt: 15 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter je Los überschritten wird, entscheidet das Los.
Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240)
Landkreis Lörrach
Los 2 umfasst Sicherheitsdienstleistungen im Landratsamt Lörrach - Sozialdezernat und Ausländerbehörde sowie der Gemeinschaftsunterkunft in Lörrach-Brombach (240).
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt je Los in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass je Los mehr als drei grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Referenz wurde im Teilnahmeformular an entsprechender Stelle als priorisiert gekennzeichnet. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen; und
- diese priorisierte Referenz erfüllt die losspezifischen Mindestanforderungen.
Es können je Los maximal 75 Punkte erzielt werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bzgl. Los 2:
Kriterium "Aktualität der Leistungserbringung":
Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2021: 0 Punkte
Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2021 und 30.06.2023: 10 Punkte
Ende der Leistungserbringung nach 30.06.2022 (oder noch laufend): 20 Punkte
Kriterium "Leistungserbringung in Behörden":
Leistungserbringung umfasste zusätzlich zu Sicherheitsdienstleistungen in einer Gemeinschaftsunterkunft auch Räumlichkeiten eines Landratsamtes oder einer sonstigen Behörde 20 Punkte
Kriterium "Dauer der Leistungserbringung":
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 12-18 Monaten: 0 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 19-36 Monaten: 10 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von über 36 Monate: 20 Punkte
Kriterium "Referenzschreiben":
kein Referenzschreiben des Auftraggebers beigefügt: 0 Punkte
Referenzschreiben des Auftraggebers der Referenzleistung beigefügt: 15 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter je Los überschritten wird, entscheidet das Los.
Gemeinschaftsunterkünfte in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünfte in Schopfheim (230)
Landkreis Lörrach
Los 3 umfasst Sicherheitsdienstleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften in Steinen (70), Rheinfelden (257) und zwei Unterkünften in Schopfheim (230).
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt je Los in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass je Los mehr als drei grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Referenz wurde im Teilnahmeformular an entsprechender Stelle als priorisiert gekennzeichnet. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen; und
- diese priorisierte Referenz erfüllt die losspezifischen Mindestanforderungen.
Es können je Los maximal 75 Punkte erzielt werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bzgl. Los 3:
Kriterium "Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete":
Bewachung von mindestens vier Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: 10 Punkte
24/7- Bewachung von mindestens vier Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete: 20 Punkte
Kriterium "Aktualität der Leistungserbringung":
Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2021: 0 Punkte
Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2021 und 30.06.2023: 10 Punkte
Ende der Leistungserbringung nach 30.06.2022 (oder noch laufend): 20 Punkte
Kriterium "Dauer der Leistungserbringung":
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 12-18 Monaten: 0 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 19-36 Monaten: 10 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von über 36 Monate: 20 Punkte
Kriterium "Referenzschreiben":
kein Referenzschreiben des Auftraggebers beigefügt: 0 Punkte
Referenzschreiben des Auftraggebers der Referenzleistung beigefügt: 15 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter je Los überschritten wird, entscheidet das Los.
Zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100)
Landkreis Lörrach
Los 4 umfasst Sicherheitsdienstleistungen in zwei Inobhutnahmestellen in Lörrach (36) und eine in Schönau (100).
Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere zwölf Monate.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt je Los in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass je Los mehr als drei grundsätzlich geeignete Teilnahmeanträge vorliegen, anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringenden Dienstleistungen besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Referenz wurde im Teilnahmeformular an entsprechender Stelle als priorisiert gekennzeichnet. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen; und
- diese priorisierte Referenz erfüllt die losspezifischen Mindestanforderungen.
Es können je Los maximal 75 Punkte erzielt werden.
Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich:
Bzgl. Los 4:
Kriterium "Bewachung von Inobhutnahmestellen für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)":
Bewachung von mindestens drei Inobhutnahmestellen für UMA: 10 Punkte
24/7- Bewachung von mindestens drei Inobhutnahmestellen für UMA: 20 Punkte
Kriterium "Aktualität der Leistungserbringung":
Ende der Leistungserbringung vor 1.1.2021: 0 Punkte
Ende der Leistungserbringung zwischen 1.1.2021 und 30.06.2023: 10 Punkte
Ende der Leistungserbringung nach 30.06.2022 (oder noch laufend): 20 Punkte
Kriterium "Dauer der Leistungserbringung":
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 12-18 Monaten: 0 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von 19-36 Monaten: 10 Punkte
Leistungserbringung über einen Zeitraum von über 36 Monate: 20 Punkte
Kriterium "Referenzschreiben":
kein Referenzschreiben des Auftraggebers beigefügt: 0 Punkte
Referenzschreiben des Auftraggebers der Referenzleistung beigefügt: 15 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter je Los überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Art. 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Verstöße gegen Datenschutz) oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis gemäß § 34a GewO sowie davon Personen mit Waffenschein, der auch zum Führen der Waffe in Gemeinschaftsunterkünften berechtigt in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
(2) Referenzen
Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte aus den letzten drei Jahren (das heißt, die Leistung darf nicht vor dem 01.01.2020 beendet worden sein).
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- kurze Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Angaben, ob und ggf. wie viele Objekt(e) mit einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst (Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst) bewacht wurden
- Angaben zu der Art bzw. Anzahl der Objekte.
Ferner kann optional folgendes Dokument eingereicht werden:
- Bestätigungsschreiben des Auftraggebers, über die Erbringung der referenzgegenständlichen Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (Referenzschreiben).
Die Vorlage von mehr als insgesamt 3 Referenzen je Los ist nicht erwünscht.
zu (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis gemäß § 34a GewO sowie davon Personen mit Waffenschein, der auch zum Führen der Waffe in Gemeinschaftsunterkünften berechtigt in den letzten drei Jahren ersichtlich ist:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Für Los 1:
Das Unternehmen muss für das Jahr 2022, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses, mindestens 13 Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorweisen, davon mindestens 2 Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
Für Los 2:
Das Unternehmen muss für das Jahr 2022, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses, mindestens 12 Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorweisen, davon mindestens 3 Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
Für Los 3:
Das Unternehmen muss für das Jahr 2022, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses, mindestens 19 Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorweisen, davon mindestens 3 Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
Für Los 4:
Das Unternehmen muss für das Jahr 2022, unabhängig von der Art des Anstellungsverhältnisses, mindestens 5 Mitarbeiter mit einem Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorweisen, davon mindestens 0 Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
zu (2): Referenzen
Für Los 1:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
o Nachweis mindestens einer Referenz über die gleichzeitige Bewachung von mindestens vier Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Für Los 2:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
o Nachweis mindestens einer Referenz über die Bewachung von mindestens einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Für Los 3:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
o Nachweis mindestens einer Referenz über die gleichzeitige Bewachung von mindestens drei Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Für Los 4:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
o Nachweis mindestens einer Referenz über die gleichzeitige Bewachung von mindestens zwei Inobhutnahmestellen für UMA über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.
Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Sofern sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft auf mehrere Lose bewirbt, sind die geforderten Mindestreferenzen ebenfalls insgesamt nur einmal vorzulegen.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ68JC
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de