Anbindung der 50 verbrauchsintensivsten Liegenschaften an die Gebäudeautomation - Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-6012-be-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2151-864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung der 50 verbrauchsintensivsten Liegenschaften an die Gebäudeautomation - Gebäudeautomation
Das ZGM beschafft ein System, das die Erfassung und Weiterleitung von Energiezählerdaten an die Gebäudeleittechnik und die damit verbundene Energiemanagementsoftware der Stadt Krefeld ermöglicht.
Die 50 Erfüllungsorte sind in der Anlage 'Schulen Ranking Energieverbrauch _vorhandene GA Schulen-VW-KUL'
Neben der Verbrauchserfassung der Energiezähler beabsichtigt
das ZGM energetische Maßnahmen abzuleiten, durchzuführen und dadurch die Energieverbräuche zu reduzieren. Auch sollen über ein Störungsmanagement plötzlich auftretende sowie ungewöhnliche Verbräuche identifiziert werden und eine Gegensteuerung eingeleitet werden können, z.B. Leckagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung ist verpflichtend.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0QH
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50567
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.