Erst. Abriss- u. Entsorgungskonz. Häuser Referenznummer der Bekanntmachung: 45-23-5027
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erst. Abriss- u. Entsorgungskonz. Häuser
A059, AD Bonn-NO (A565) bis AD St. Augustin-W
Erstellung eines Abriss- und Entsorgungskonzeptes v. Häusern
Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland
Hansastraße 2
47799 Krefeld
Deutschland
Die Außenstelle Köln der NL Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes plant den Abbruch von Gebäuden entlang der BAB A59 in St. Augustin Meindorf. Im Vorlauf zu dem geplanten Autobahnausbau sind einige vorbereitende Arbeiten notwendig. Hierbei muss u.a. eine Gasleitung verlegt werden, wobei die neue Trasse im Bereich der 6 abzureißenden Häuser liegen wird. Aus diesem Grund müssen die Gebäude dort weichen und sollen zeitnah zurückgebaut werden. Hierfür ist ein Abriss- und Entsorgungskonzept mit den notwendigen begleidenden Leistungen aufzustellen bzw. zu erbringen.
-Rückbauplanung von 6 Häusern (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfplanung, Vorbereitung der Vergabe, Örtliche Bauüberwachung, Nachtragsbearbeitung, SiGe-Korrdination)
Die Abrissarbeiten müssen aufgrund landespflegerischer Vorhaben zwischen Oktober 2024 und März 2025 durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie die EU-Teilnahmebedingungen Offenes Verfahren. .
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe EzE).
§ 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe gefordert.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe gefordert.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens (Projektleitung), die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe gefordert.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe gefordert.
Zu § 46 (3) 2 VgV Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
-Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss sowie deren Stellvertreter für die örtliche Bauüberwachung mit einer erforderlichen Berufserfahrung von mind. 3 Jahre, die mit den hier geforderten Leistungen vergleichbar ist.
Für die benannten Personen müssen jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• Baubegleitende Überwachungstätigkeiten bei Abbruch- und Entsorgungsarbeiten im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber
( Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch zwei Referenzen nachgewiesen werden.)
- Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Fachkraft mit vergleichbarem Berufsabschluss als qualifizierte/n SiGe-Koordinator/in nach TVB SiGeKo für die ausgeschriebenen Leistungen.
Für die benannte Persone muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• SiGe-Koordination im Hochbau für öffentlichen Auftraggeber
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist eine Trennung der Aufgabenzuordnung und Funktionen gewünscht. Personen, die bereits für andere Tätigkeiten verantwortlich sind, dürfen hier nicht doppelt benannt werden.
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Beurteilungszeitraum wird auf 6 Jahre erweitert.
Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
Der Bewerber muss mindestens ein vergleichbares Projekt aus den vergangenen 6 Jahren für die Koordination von entsprechenden Leistungen erbracht haben, das folgende Kriterien erfüllt:
Koordinationsumfang
-Planungsarbeiten für Abriss- und Entsorgungskonzept im Hochbau für öffentliche Auftraggeber für Vor- oder Entwurfsplanung (gemäß beiliegendem LV)
( Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch zwei Referenzen nachgewiesen werden.)
Zu § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens (Projektleitung), die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Mindestens eine/n Ingenieur/in oder eine technische Führungskraft mit vergleichbarem Berufsabschluss für die Erstellung der geforderten Leistungen:
Für die benannte Persone muss jeweils ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den vergangenen 6 Jahren nachgewiesen werden, das die folgenden Kriterien erfüllt:
• Abschluss der Leistung nach dem 01.01.2017.
• Projektleitung bei der Erstellung eines Abbruch- und Entsorgungskonzeptes im Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber für d. Vor- und Entwurfsplanung (gemäß beiliegendem LV)
( Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann bei Bedarf durch zwei Referenzen nachgewiesen werden.)
Zu § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Der Unterauftragnehmer muss nicht die Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe nachweisen können. (siehe §45(4) Nr.2 VgV)
Der Unterauftragnehmer muss die geforderte Referenz für die übernommenen Leistungen nachweisen. (siehe §46 (3) Nr.2 VgV und § 46 (3) Nr. 6 VgV)
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Das Angebot ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot zwingend einzureichen:
- Angebotsschreiben
- Leistungsverzeichnis mit Elektronische Angebotsdatei Format DA 84 GAEB 90
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 6 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.(vgl. Anlage 1 bis 3 der EZE)
-EU Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 10017
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Folgende Unterlage ist nur einzureichen, wenn vorhanden
- Nachweis Verpflichtung nach Verpflichtungsgesetz gem § 6 AVB F-StB
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de