BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Bodenbelag und Estrich / 020-23-00157 Referenznummer der Bekanntmachung: 020-23-00157
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm Str. 12
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 203987110
Fax: +49 20398711900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Duisburg / Kalkar / von-Seydlitz-Kaserne, Neubau Unterkunftsgebäude 48 / Bodenbelag und Estrich / 020-23-00157
Bodenbelag und Estrich
Von-Seydlitz-Kaserne Kalkar, Gebäude 48 Römerstraße 22 47546 Kalkar
Estricharbeiten:
200 m2 Gefällespachtelung
825 m2 Bituminöse Bodenabdichtung mit Voranstrich
2.565 m2 Zementestrich mit Trittschalldämmung
6 m Bauwerksfuge
99 m Bewegungsfuge im Estrich
205 m Schallentkopplungsprofil
200 m2 Glasfserbewehrung
130 m Estrichschalung
Bodenbelagarbeiten:
2.290 m2 Untergrund reinigen, anschleifen und grundieren
2.290 m2 Bodenflächen spachteln
200 m2 Übergänge beispachteln
2.235 m2 Bodenbelag aus Synthese- Kautschuk
55 m2 Bodenbelag leitfähig
2.965 Hohlkehlsockelleiste
5.830 m Dauerelastische Fugen
2.290 m2 Ersteinpflegung der Bodenbeläge
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Austermann GmbH
Postanschrift: Bergsheide 12
Ort: Dülmen-Hiddingsel
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY14EGTBXQ
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.