Störungsdienst sowie Überprüfung und Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstr. 105
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211/421-21971
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dus.com
Abschnitt II: Gegenstand
Störungsdienst sowie Überprüfung und Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung
Zur Ausschreibung kommt die Störungsbeseitigung des gesamten Niederspannungsnetzes der FDG in allen öffentlichen und nichtöffentlichen Gebäuden und Bereichen am Standort Flughafen Düsseldorf. Des Weiteren gehört die Überprüfung und Instandsetzung der gesamten zentralüberwachten Sicherheits- /Fluchtbeleuchtung zur Ausschreibung.
Zur Ausschreibung kommt die Störungsbeseitigung des gesamten Niederspannungsnetzes der FDG in allen öffentlichen und nichtöffentlichen Gebäuden und Bereichen am Standort Flughafen Düsseldorf. Des Weiteren gehört die Überprüfung und Instandsetzung der gesamten zentralüberwachten Sicherheits- /Fluchtbeleuchtung zur Ausschreibung. Die Störungsbeseitigung muss, um den sicheren Betrieb dauerhaft zu gewährleisten, an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr stattfinden. Werktags (Montag bis Freitag) von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr und an den Wochenenden sowie Feiertagen von 06:00 -14:00 Uhr werden die Störungen vom AN mit Vor-Ort vorgehaltenem Personal behoben.
Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien schriftlich mit einer Frist von mindestens 9 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Details siehe Ausschreibungsunterlagen
Die vollständigen Zuschlagskriterien sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
b) Nachweis, dass eine Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder vergleichbarem Register vorhanden ist, falls
es die Gesellschaftsform erfordert.
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien im Sinne von § 123, 124 GWB sowie
betreffend Russlandbezug.
d) Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Zu 1: Gefordert ist ein Gesamtumsatz von mindestens 1,5 Mio. EUR netto im Durchschnitt der letzten 5
abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz kann bei einer Bewerbergemeinschaft von allen
Mitgliedern gemeinsam erbracht werden
Zu 2: Deckungssumme Personen und Sachschäden: Mindestens 2,5 Mio. € und Vermögensschäden: Mindestens 1 Mio. €
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 5 Jahren. Zu jeder Referenz sollen folgende Angaben
gemacht werden: Projektbezeichnung, Auftraggeber inkl. Kontaktdaten Ansprechpartner beim Auftraggeber, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Auftragsvolumen(netto), Ausführungszeitraum. Es sind nur solche Referenzprojekte zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Mindestauftragsvolumen der Referenzen 400.000 € netto p.a.
Nur bei Bietergemeinschaften: Rechtsform, bei der alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und einen
bevollmächtigten Vertreter bestellen. Der Teilnahmeantrag und das Angebot ist entweder von allen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten
Vertreter zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag hat entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien zu erfolgen. Der Antrag
ist– ähnlich wie im offenen Verfahren – mit allen Nachweisen bis zum Schlusstermin für deren Eingang gem.
Ziff. IV.2.2) zeitgleich zusammen mit dem Angebot nebst sämtlicher zu diesem geforderter Anlagen durch den
Bieter über die elektronische Vergabeplattform subreport (https://www.subreport.de/E59455492) zu dieser
Ausschreibung hochzuladen. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem
Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verfahrensablauf: Es wird ein einstufiges Verhandlungsverfahren
nach § 13 SektVO durchgeführt, bei welchem Bewerbungsunterlagen und Angebot zeitgleich elektronisch
einzureichen sind, sich anschließend aber grundsätzlich Verhandlungen anschließen. Eine öffentliche
Submission findet nicht statt. Bewerbungen, Angebote und auch die sonstige Kommunikation (Bieterfragen o.ä.)
erfolgt in elektronischer Form über Subreport. Besondere Anforderungen an elektronische Signaturen werden
diesbezüglich nicht gestellt. Lediglich die Verhandlungen/Aufklärungsgespräche/Vor-Ort Termine werden
weiterhin persönlich vor Ort beim Auftraggeber geführt werden. Bewerberfragen können über Subreport gestellt
werden bis 8 Kalendertage (einschließlich) vor Abgabefrist. Die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
werden zunächst einer formellen und inhaltlichen Prüfung unterzogen. Die Nachforderung fehlender
Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt vorbehalten, sofern dadurch der Verfahrensverlauf
nicht verzögert wird. Anschließend werden die Angebote der letztlich geeigneten Bewerber geprüft. Die
Vergabestelle behält sich vor, nach Auswertung der fristgerecht eingegangenen Angebote den Bietern schriftlich
oder in Aufklärungsgesprächen Fragen zur Aufklärung des Angebotsinhalts zu stellen. Die Nachforderung
fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 51 SektVO bleibt auch hier vorbehalten, sofern dadurch
der Verfahrensverlauf nicht verzögert wird. Mit den geeigneten Bietern, welche form- und fristgerecht ihre
Bewerbungen und ihr Angebot abgegeben haben, ist bei sich aus den Angeboten ableitbarem Bedarf in der
Regel eine Verhandlungsrunde geplant, bei der sich aus dem Angebot ergebende Fragen techn., rechtl. und
auch kaufm. Art erörtert werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch entsprechend § 15 Abs. 4 SektVO vor,
auch unmittelbar auf die ersten Angebote den Zuschlag zu erteilen oder das Bieterfeld per Zwischenwertung
zu reduzieren, wenn von mehr als vier Bietern geeignete Angebote abgegeben werden. Die Bieter werden
im Falle der Durchführung von Verhandlungen dazu aufgefordert, auf Grund der Erkenntnisse der ersten
Verhandlungsrunde ihre Angebote kurzfristig zu überarbeiten. Sollte sich für die Vergabestelle abzeichnen, dass
wider Erwarten mehrere Verhandlungsrunden sinnvoll erscheinen, können die neuen Angebote als erneute
Zwischenangebote gefordert werden. Ansonsten werden die überarbeiteten Angebote als endgültige Angebote
gefordert werden. Mit den Bietern sind eine oder mehrere weitere Verhandlungsrunden geplant, nach denen
durch die Bieter ggfls. ein weiteres Zwischenangebot einzureichen ist. Bei diesen Hinweisen handelt es sich
nur um eine Groborientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Der Auftraggeber behält sich
vor, das Verfahren nach vorheriger Information aller betroffenen Bieter zu ändern, soweit hierdurch keine
Wettbewerbsbeeinflussung zu befürchten ist
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Ort: Köln
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Fax: +49 221147-2889
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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