Separate Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg in der Vertriebsregion Südost
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Lisa Gabler
E-Mail:
Telefon: +49 711896863313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Andreas Krauß
E-Mail:
Telefon: +49 711-23991-107
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Separate Vertriebsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg in der Vertriebsregion Südost
Gegenstand der Vergabe sind Vertriebsdienstleistungen im stationären Vertrieb in der Vertriebsregion Südost. Hierfür wird ein Vertriebsdienstleister (VDL) gesucht. Die Leistungen waren zuvor in diversen Verkehrsverträgen integriert. Die Vertriebsleistungen sind innerhalb von drei Inbetriebnahmestufen, die unterschiedliche Volumina bei der Anzahl der Fahrausweisautomaten und personenbedienten Verkaufsstellen aufweisen, zu erbringen. Der Auftraggeber beabsichtigt, den im Vergabeverfahren ausgewählten VDL einem in der betreffenden Vertriebsregion tätigen EVU beizustellen. Die Inbetriebnahme des Vertriebsnetzes soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 in Betriebsstufen erfolgen und hat eine Laufzeit von 10 Jahren bis zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2035. Vorgesehen sind Abbestellmöglichkeiten in bestimmtem Umfang, aber keine vollständige ordentliche Kündigung vor Laufzeitende.
Die Vertriebsleistungen sind innerhalb von drei Inbetriebnahmestufen, die unterschiedliche Volumina bei der Anzahl der Fahrausweisautomaten und personenbedienten Verkaufsstellen aufweisen, an folgenden Strecken zu erbringen:
- Radolfzell-Haselbrunn – Friedrichshafen (Bodenseegürtelbahn)
- Stahringen – Stockach (Seehäsle),
- Ulm Donautal - Aulendorf – Friedrichshafen Hafen,
- Friedrichshafen Stadt – Kressbronn,
- Tübingen Hbf – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen – Aulendorf,
- Aulendorf – Kißlegg,
- Aulendorf – Pfullendorf (Räuberbahn),
- Leutkirch – Kißlegg – Wangen,
- Sigmaringen – Gammertingen – Hechingen
- Rechtenstein – Beuron
- Tübingen Hbf – Nürtingen
- Gäufelden – Rottweil
- Eutingen – Grüntal-Wittlensweiler.
Die personenbedienten Verkaufsstellen gliedern sich in sogenannte bwegt-Fahrgastcenter, bwegt-Video-Reisezentren und bwegt-Agenturen. Insgesamt sind ca. 180 Automaten und ca. 26 personenbediente Verkaufsstellen, davon ca. 14 bwegt-Fahrgastcenter, ca. sechs bwegt-Video-Reisezentren und ca. sechs bwegt-Agenturen, vorgesehen. Die Inbetriebnahme gelten jeweils ab dem internationalen Fahrplanwechsel.
• Die Inbetriebnahmestufe 1 umfasst ca. 130 Fahrausweisautomaten, ca. 15 personenbediente Verkaufsstellen. Die Leistungen sind ab Dezember 2025 zu erbringen.
• Die Inbetriebnahmestufe 2 ab Dezember 2026 führt nur zu geringfügigen Zuwächsen bei Automaten und personenbedienten Verkaufsstellen.
• Die Inbetriebnahmestufe 3 enthält weitere Fahrausweisautomaten und personenbediente Verkaufsstellen im Streckenabschnitt Ulm Donautal – Friedrichshafen – Kressbronn. Die Leistungen der Inbetriebnahmestufe 3 sind ab Dezember 2027 zu erbringen.
Sämtliche Sachanlagen sind vom Auftragnehmer zu beschaffen. Das Personal in den bwegt-Video-Reisezentren muss vollständig, das in den bwegt-Fahrgastcentern abgesehen von Ausnahmefällen (Mobilitätszentralen) ebenfalls beim Vertriebsdienstleister selbst angestellt sein.
Soweit sich die Immobilien, in denen die personenbedienten Verkaufsstellen eingerichtet werden sollen, im Eigentum von DB Station & Service befinden, wird über eine Flächennutzungsvereinbarung zwischen Land Baden-Württemberg und DB Station & Service sichergestellt, dass die vorgesehenen Flächen auch tatsächlich vom Vertriebsdienstleister zu vorab definierten Konditionen angemietet werden können.
Für die Automaten wird eine einheitliche Benutzerführung vorgegeben.
An den Automaten, in den bwegt-Fahrgastcentern und in den bwegt-Video-Reisezentren müssen auch Fahrausweise des Fernverkehrs erworben werden können.
Der VDL ist zum Betrieb eines Abo-Centers verpflichtet. Der VDL wird in bestimmten Intervallen eigenes Personal zur Kontrolle von Fahrkarten in den Zügen einsetzen. Der VDL wird sich dazu stets mit den EVU abstimmen. Von den vereinnahmten erhöhten Beförderungsentgelten erhält der VDL einen Teil als Vergütung.
Abo-Center und Fahrausweiskontrollteam müssen bereits ab der Inbetriebnahmestufe 1 in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, den im Vergabeverfahren ausgewählten VDL einem in der betreffenden Vertriebsregion tätigen EVU beizustellen. Im Verkehrsvertrag zwischen dem Land als Aufgabenträger und diesem EVU ist eine solche Beistellung angelegt. Weitere EVU in der Vertriebsregion werden das ausgewählte EVU mit dem Vertrieb beauftragen, so dass der VDL auch in deren Namen tätig wird. Die Vergütung des VDL erfolgt durch das EVU über den Verkehrsvertrag. Die genauen Leistungspflichten des VDL werden über einen Vertriebsdienstleistungsvertrag mit diesem EVU und Anlagen zu diesem Vertrag geregelt.
Weiter Einzelheiten zum derzeitigen Stand ergeben sich aus dem Eckpunktepapier auf dem Vergabeportal sowie aus dem Vertriebsdienstleistungsvertrag und den weiteren Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden. Anpassungen an den Anforderungen behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen und diese zur Präsentation und zu Verhandlungen auffordern.
Nr. Kriterium Gewichtung
1 Eingebrachte Erfahrungen mit dem Automatenvertrieb von Fahrausweisen 40%
1.1. davon: Anzahl der betriebenen Automaten 20%
1.2 davon: Erfahrungen mit der deutschen Verbundlandschaft 15%
1.3 davon: Erfahrungen mit dem Verkauf von Fahrausweisen von DB Fernverkehr 5%
2 Eingebrachte Erfahrungen mit dem Betrieb von personenbedienten Verkaufsstellen 30%
2.1 davon Anzahl der betriebenen Verkaufsstellen 15%
2.2 davon Anzahl der in diesem Bereich beim Bewerber angestellten Personen 15%
3 Eingebrachte Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern 10%
4 Eingebrachte Erfahrungen mit dem Betrieb von telefonischem Reiseservice und Störungshotlines 10%
5 Eingebrachte Erfahrungen mit Fahrausweiskontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln, auch im Namen Dritter 10%
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1. Für jedes (Unter-) Kriterium erhält der Bewerber eine Punktezahl auf der Skala 0 – 5.
0 Punkte bedeutet: Es liegen keinerlei relevante Erfahrungen vor/es werden gar keine entsprechenden Einrichtungen/es werden gar keine entsprechenden Personen betrieben.
1 Punkt bedeutet: Relevante Erfahrungen liegen nur in geringem Umfang vor/es wer-den einzelne kleinere entsprechende Einrichtungen betrieben/es werden nur wenige entsprechende Personen beschäftigt.
2 Punkte bedeutet: Relevante Erfahrungen liegen nur in gewissem Umfang vor/es werden einzelne kleinere entsprechende Einrichtungen betrieben/es werden nicht nur wenige entsprechende Personen beschäftigt. Der Erfahrungsumfang erreicht dieselbe Größe, die für die Vertriebsregion Südost benötigt wird.
3 Punkte bedeutet: Relevante Erfahrungen liegen etwa in dem Umfang vor, wie für die Vertriebsregion Südost zu erwarten/es werden entsprechende Einrichtungen betrieben wie für die Vertriebsregion Südost benötigt/es werden ähnlich viele entsprechende Personen beschäftigt wie für die Vertriebsregion Südost benötigt.
4 Punkte bedeutet: Relevante Erfahrungen gehen deutlich über den Umfang hinaus, der für die Vertriebsregion Südost benötigt wird/es werden mehr und/oder anspruchsvollere entsprechende Einrichtungen betrieben als für die Vertriebsregion Südost benötigt/es werden deutlich mehr entsprechende Personen beschäftigt als für die Vertriebsregion Südost benötigt.
5 Punkte bedeutet: Relevante Erfahrungen gehen weit über den Umfang hinaus, der für die Vertriebsregion Südost benötigt wird/es werden um ein Vielfaches mehr und außerdem anspruchsvollere entsprechende Einrichtungen betrieben als für die Vertriebsregion Südost benötigt/es werden um ein Vielfaches mehr entsprechende Personen beschäftigt als für die Vertriebsregion Südost benötigt.
2. Beträgt die Gewichtung für ein (Unter-)Kriterium ein Vielfaches von 5%, wird die erzielte Punktzahl für das jeweilige (Unter-)Kriterium mit dem Vielfachen von 5% multipliziert.
3. Die resultierenden Prozentwerte für alle (Unter-)Kriterien werden addiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
- formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
- Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Vertriebsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit sind vom Bewerber Referenzen über bisher erbrachte Leistungen (stationäre Vertriebsleistungen (sowohl Automaten als auch personenbedient) im öffentlichen Verkehrswesen allgemein und im Schienenpersonennahverkehr im Besonderen) vorzulegen. Die Referenzen sollen aufzeigen, dass der Bieter über Erfahrungen mit dem stationären Vertrieb von Fahrausweisen des öffentlichen Personenverkehrs verfügt.
- Erfahrungen mit dem Automatenvertrieb von Fahrausweisen:
davon: Anzahl der betriebenen Automaten
davon: Erfahrungen mit der deutschen Verbundlandschaft
davon: Erfahrungen mit dem Verkauf von Fahrausweisen von DB Fernverkehr
- Erfahrungen mit dem Betrieb von personenbedienten Verkaufsstellen
davon Anzahl der betriebenen Verkaufsstellen
davon Anzahl der in diesem Bereich beim Bewerber angestellten Personen
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
- Erfahrungen mit dem Betrieb von telefonischem Reiseservice und Störungshotlines
- Erfahrungen mit Fahrausweiskontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln, auch im Namen Dritter
- Skizzierung (ca. fünf Seiten), wie die ausgeschriebenen Leistungen angegangen und umgesetzt werden sollen
- Darstellung des Unternehmens mit Angaben zu Größe, Zahl der Beschäftigten, Umsatz und Geschäftsfeldern
Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Der Auftraggeber legt Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 GWB durchgeführt.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E88975388
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist.
Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E88975388 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen und es besteht die Möglichkeit durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen diese mit zu gestalten. Dies soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist/ sind das/ die Drittunternehmen im Teilnahmeantrag bzw. spätestens im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9. Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen:
- Antragsschreiben des Bewerber mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Der Antrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bietergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bewerber für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
- Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift, Telefonnummer und Email-Adresse).
- Nachweise der Eignung gemäß III.1.1 – III.1.3 der EU-Bekanntmachung.
- Drittunternehmen (soweit bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt).
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985