Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Avenwedde Bhf. / Sanitär VE 41-8-AVB-1 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Avenwedde Bhf. / Sanitär VE 41-8-AVB-1
a. Das Gebäude wird mit mehreren Sanitäranlagen wie WC, Barrierefreies WC, Putzmittelraum und Teeküche ausgestattet.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a. Das Gebäude wird mit mehreren Sanitäranlagen wie WC, Barrierefreies WC, Putzmittelraum und Teeküche ausgestattet.b. Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus den Bestandsgebäuden und wird im Technikraum Sanitär im Gebäude übergeben.c. Die Verteilung des Trinkwassers erfolgt hauptsächlich innerhalb der Abhangdecken sowie Trockenbauwänden und Vorwandsystemen.d. Das Abwassersystem wird über Fallleitungen an das bauseits erstellte Grundleitungssystem angeschlossen.e. Erschließung des Neubaus, Außenanlagen, nur Leitungsverlegung, kein Tiefbau.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.