A 52, Fahrbahnmarkierung Referenznummer der Bekanntmachung: 02-23-0022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 2
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47799
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A 52, Fahrbahnmarkierung
A52, Erhaltungslos E-Rütt bis E-Ost, A 52, Fahrbahnmarkierung
ca. 1,00 Stck Bestandslageplan der vorhandenen Fahrbahnmarkierung BAB A 52
FR Bochum erstellen
ca. 1,00 Stck Bestandslageplan der vorhandenen Fahrbahnmarkierung BAB A 52
FR D´dorf erstellen
ca. 1,00 Psch Markierungsfläche reinigen
ca. 10.000,00 m2 Markierungsfläche trocknen
ca. 12.650,00 m Längsmarkierung TYP II, Verkehrsklasse P 7,
Folie als profiliertes System, Schichtdicke mind. 2,5 mm, b=0,15 m
durchgehend als Fahrbahnbegrenzung auf frisch hergestellter
offenporiger Asphaltdeckschicht herstellen
ca. 8.100,00 m Längsmarkierung Typ II, Verkehrsklasse P 7,
Folie als profiliertes System, Schichtdicke mind. 2,5 mm, b=0,30 m
durchgehend als Fahrbahnbegrenzung auf frisch hergestellter
offenporigen Asphaltdeckschicht herstellen
ca. 5.550,00 m Längsmarkierung Typ II, Verkehrsklasse P 7,
Folie als profiliertes System, Schichtdicke mind. 2,5 mm, b=0,15 m,
unterbrochen Verhältnis Strich/Lücke 1 zu 2 als Leitlinie
auf frisch hergestellter offenporiger Asphaltdeckschicht herstellen,
ca. 1.240,00 m Längsmarkierung Typ II, Verkehrsklasse P 7,
Folie als profiliertes System, Schichtdicke mind. 2,5 mm, b=0,30 m,
unterbrochen Verhältnis Strich/Lücke 1 zu 1 als Blockmarkierung
auf frisch hergestellter offenporigen Asphaltdeckschicht herstellen,
ca. 1.070,00 m Sperrflächenmarkierung als Schrägstichgatter Typ II,
Verkehrsklasse P 7, Folie als profiliertes System, Schichtdicke
mind. 2,5 mm, b=0,30 m,
ca.13,00 Stck Pfeilmarkierung rechts oder links ab, Typ II, Verkehrsklasse P 7,
Folie als System mit groben Nachstreumittel, Schichtsicke
mind. 2,5 mm, Länge 7,50 m auf frisch hergestellter
offenporiger Asphaltdeckschicht herstellen,
ca. 200,00 m Längsmarkierung Typ II, Verkehrsklasse P 7, b=0,15 m,
Markierungssystem aus reaktivem Stoff, spritzbare Kaltplastik
als unregelmäßige Agglomerat Markierung mit groben
Nachstreumittel auf frisch hergestellter offenporiger und
Splitt Mastix Asphaltdeckschicht herstellen,
ca. 200,00 Längsmarkierung Typ II, Verkehrsklasse P 7, b=0,30 m
Markierungssystem aus reaktivem Stoff, spritzbare Kaltplastik
als unregelmäßige Agglomerat Markierung mit groben
Nachstreumittel auf frisch hergestellter offenporiger und
Splitt Mastix Asphaltdeckschicht herstellen
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 6 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
- Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister,
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Fakultativ, sofern in Eigenerklärung zur Eignung Teil I Nr. 3 gefordert:
1. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt xxx.xxx,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt xxx.xxx,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- zu wenigstens drei geeigneten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB-Formblatt 3103 "Referenzbescheinigung"
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eignungsnachweise gem. unten folgender Mindestanforderungen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den unter Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen sind in Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definiert,
- Angaben zum Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte
1. Angaben zu wenigstens drei geeigneten Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
- ...
- ...
- ...
2. Fakultativ: Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) für die folgenden PQ-Leistungsbereiche:
- XXX-XX (Bezeichnung des Leistungsbereichs)
- XXX-XX (Bezeichnung des Leistungsbereichs)
Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für einzelne der vorgenannten Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung", auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Angebot vorzulegen.
3. Sonstige geforderte Nachweise:
Fakultativ (aus Eigenerklärung zur Eignung, Teil II. Ergänzende Eignungsnachweise):
- Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie als Zuschlagskriterium bewertet werden
- Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet
- Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Fakultativ (individuelle Nachweise):
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Nachweise der Fachkunde gemäß BGR 128 und der Zulassung durch die Berufsgenossenschaft zur Durchführung der Leistungen, die PCB-haltige Stoffe betreffen gemäß Abschnitt 3.6 der Baubeschreibung,
- Qualifikation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (gemäß Baustellenverordnung) und dessen Stellvertreter gemäß den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)",
- Qualifikation des Koordinators nach § 15 Abs. 4 GefStoffV bzw. Nr. 6 TRGS 519,
- Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) als Betriebsnachweis,
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG),
- Benennung Aufsteller /Koordinator für die Ausführungsplanung
- Benennung des Entsorgungsbetriebes für asbesthaltigen Abfall (incl. asbesthaltigem Beton)
- Nachweis der Qualifikation des Markierungsfachmannes gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M13)"
- Prüfzeugnis der Bast und Sicherheitsdatenblatt für Markierungssysteme
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandHansastraße 247799 KrefeldDeutschland
Keine Teilnahme zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Bekanntmachung und EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt unter Vorbehalt. Zu diesem Bauvorhaben liegt die Kostengenehmigung noch nicht endgültig vor. Die Vergabestelle geht aber davon aus, dass der Vorbehalt bis zum Ablauf der Bindefirst ausgeräumt ist. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird das Vergabeverfahren für die Ausschreibung "02-23-0022 A 52, Fahrbahnmarkierung" ohne Zuschlagserteilung aufgehoben. Der nach der Angebotswertung erstplatzierte Bieter wird in diesem Fall für den durch die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren entstandenen Aufwand mit 2.000,00 EUR netto entschädigt.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de