Interessensbekundung - Entwicklung einer Software/Anwendung zur Digitalisierung der Prozesse zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Stadt Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-18.12.0008
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemangement - Amt 15
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-muenster.de/recht
Postanschrift: Scheibenstr. 109
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf - 18.12
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.citeq.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Interessensbekundung - Entwicklung einer Software/Anwendung zur Digitalisierung der Prozesse zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Stadt Münster
Entwicklung einer Software/Anwendung zur Digitalisierung der Prozesse zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Stadt Münster
Mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz vom 24.03.2014 werden Bildungsteilhabe und gesellschaftliche Teilhabe (BuT) als Bestandteil des menschenwürdigen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern anerkannt. Durch die zielgerichteten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen die materielle Basis für Chan-cengerechtigkeit hergestellt sowie Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien durch Entwicklung und Entfaltung ihrer Fähigkeiten in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt später aus eigenen Kräften decken zu können. Das Leistungsspektrum reicht von Hilfen in Kindertagesstätten und Schulen für Lernförderung, Ausflüge und Mittagessen über Beiträge für Musikunterricht und Sportvereine bis hin zur Übernahme von Kosten für weitere Freizeitmaßnahmen.
Die Kommunen sollen die Eltern unterstützen und in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen. Um die Inanspruchnahme und die Abrechnung von Bildungs- bzw. Teilhabeleistungen zu erleichtern, hat die Stadt Münster zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 ein Online-System und einen Berechtigungsausweises im Scheckkartenformat (Bildungskarte) eingeführt. Dieses unterstützt in erster Linie die Bewilligungs- und Abrechnungsprozesse des (Sozial-)Leistungsträgers.
Seit Inkrafttreten des Starke Familien Gesetzes zum 01.08.2019 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, alle Bildungs- und Teilhabeleistungen als Geldleistungen an die leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler bzw. deren Sorgeberechtigten auszuzahlen. Da die Bedarfe für eintägige Ausflüge, mehrtägige Klassenfahrten, Lernförderung und gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von der tatsächlichen Teilnahme abhängig und damit nicht pauschalierbar sind, werden diese weiterhin durch Direktzahlungen an die Anbieter von Leistungen gedeckt.
Digitalisierungsvorhaben:
Um die Inanspruchnahme von BuT-Leistungen zu fördern und den administrativen Aufwand sowohl bei den Anbietern von Leistungen als auch den zuständigen Leistungsträgern zu reduzieren, soll eine Software-Anwendung beschafft werden, die die Beteiligten in allen Prozessphasen und den Informationsfluss untereinander unterstützt.
Stadt Münster 48143 Münster
Folgende Anforderungen sollen von der IT-Anwendung erfüllt werden:
- Externen Zugriff auf Sozialdaten mit hohen Schutzanforderungen durch Authentifizie-rungsverfahren und sonstigen Maßnahmen vermeiden,
- Zugriffe der Anwender:innen entsprechend einem funktionalen und objektorientierten Rollen-/Berechtigungssystem ermöglichen und entsprechend einschränken,
- Dashboards mit handlungsleitenden Informationen (To-Do, Checklisten) entsprechend den Rollen und Berechtigungen bereitstellen, die die Anwender:innen in allen Prozessstufen eines Antrages unterstützen,
- Antragsberechtigte und Dritte durch bedingte/intelligente Formulare bei der Antragstellung bzw. Bedarfsanzeige unterstützen,
- Fehler durch sofortige Validierung der eingegebenen Daten vermeiden,
- Daten für die Übernahme in die Fachanwendung in einem für die Datenübermittlung im Sozialbereich vorgegebenen Standard bereitstellen,
- einen Antrag bzw. eine Bedarfsanzeige für die Übernahme ins Dokumentenmanagementsystem in einem revisionssicheren Format erzeugen,
- den Vorgang nach Abschluss der Datenerhebung in einen Workflow übergeben,
- Referenzlisten mit Daten aus der Fachanwendung übernehmen bzw. Ergebnisse von Datenabgleichen abbilden,
- Prozesse zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe soweit möglich automatisieren/digitalisieren,
- Leistungsanbieter durch bedingte/intelligente Formulare bei der Abrechnung erbrach-ter Leistungen unterstützen,
- Daten aus vorhandenen Abrechnungssystem der Leistungsanbieter importieren,
- von Anbietern erfasste/importierte Leistungen validieren und auf Basis zu definierender Parameter abrechnen,
- Abrechnungsdaten validieren und kritische Abrechnungen einer manuellen Prüfung/Freigabe zuführen,
- die von Anbietern in einer Abrechnungsperiode in Rechnung gestellten Entgelte aggregieren,
- anbieterbezogene Listen der im Gesamtbetrag für eine Abrechnungsperiode enthaltenen Einzelpositionen generieren,
- eine Datei für den elektronischen Datenaustausch mit der Hausbank in einem vorgegebenen Standard erzeugen,
- eine Schnittstellendatei für die Buchungen der Auszahlungen in SAP nach vorgegebenen Standard erzeugen,
- das Reporting zu erbrachten und abgerechneten Leistungen auf verschiedenen Ebenen (z. B. Kind, Anbieter, Teilleistungen, Schule) ermöglichen.
Neben der Bereitstellung/Entwicklung der IT-Anwendung werden von den Anbietenden folgende Leistungen erwartet:
- Beratung und Prozessentwicklung mit den Beteiligten (4 Ämter der Stadt Münster) zur Umsetzung von Leistungen für Bildung und Teilhabe, IT-Unterstützung bei der Datenerhebung. Erweiterung der IT Kenntnisse (Datenmodelle, Prozesse, Strukturen) der beteiligten städtischen Mitarbeiter:innen über entsprechende Fortbildungen,
- Konzeption des Datenaustausches mit der Fachanwendung, Kenntnisse zu BuT-Leistungen sowie Arten der Anspruchsberechtigung werden vorausgesetzt,
- 18-monatige Begleitung der Einführungsphase und des Betriebs.
Aufgrund der sensiblen Daten in der Anwendung werden Kenntnisse zu IT-Sicherheit, Serveradministration und Datenschutz erwartet. Geplant ist es, die Anwendung innerhalb des städtischen Rechenzentrums umzusetzen, entsprechende Serverstrukturen und Sicherheitslevel müssen berücksichtigt werden.
In der KW. 39/2023 sollen erste Gespräche im Rahmen dieser Interessenbekundung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte teilen Sie der Auftraggeberin Ihr Interesse an einer Verfahrensteilnahme per E-Mail unter
bis zum 18.09.2023, 16:00 Uhr mit!
Der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen in elektronischer Form beizufügen:
-Firmenprofil:
Beschreibung des Angebotsspektrums und des Kerngeschäftes.
Beschreibung der strategischen Ausrichtung/Positionierung am Markt.
Beschreibung der strategischen Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller.
-Organisationsstruktur des Unternehmens:
Angaben zu Spezialisierungen auf bestimmte Kundenkreise, Branchen und Aufgaben.
Darstellung der Organisationsstruktur; Organigramm.
-Beschreibung von ggf. geeigneten Produkten und einer möglichen Beratungs- und Entwicklungsstrategie.
-Benennung von vergleichbaren Referenzen (soweit vorhanden).
Auch bei Rückfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail unter der oben genannten Adresse an die Auftraggeberin Stadt Münster.
Weitere Angaben:
-Auftragswert: Der Gesamtauftragswert kann zurzeit noch nicht abgeschätzt bzw. kalkuliert werden.
-Zuschlagskriterien: Zuschlagskriterien sind noch nicht bekannt und müssen nach dem Interessenbekundungsver-fahren entwickelt werden.
-Nebenangebote: Die Auswahl des nachfolgenden Vergabeverfahrens steht noch nicht fest. In Abhängigkeit vom Verfahren werden ggf. Nebenangebote zugelassen.
-Losbildung: Die Auswahl des nachfolgenden Vergabeverfahrens steht noch nicht fest. In Abhängigkeit vom Verfahren werden ggf. Lose zugelassen.
-Zeitrahmen der Auftragserfüllung: Ein Zeitrahmen für die Entwicklung und Erstellung der Software/Anwendung kann erst nach dem Interessenbekundungsverfahren abgeschätzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRML6DJ