Stromausschreibung Abwasserbetrieb TEO AöR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 48
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Björn Siemann
E-Mail:
Telefon: +49 2504/9303547
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abwasserbetrieb-teo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Abwasserbetrieb TEO AöR
Die Abwasserbetrieb TEO AöR (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) schreibt die Stromlieferung an ihre Abnahmestellen mit Lieferbeginn 01.01.2024 aus. Feste Vertragslaufzeit 2 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit.
7 RLM mit ca. 1.465 MWh/a und 51 SLP-Abnahmestellen mit ca. 210 MWh/a.
Telgte, Everswinkel, Ostbevern, Beelen.
7 RLM-Abnahmestellen mit ca. 1.465 MWh/Jahr, 51 SLP-Abnahmestellen mit ca. 210 kWh im Jahr. Feste Laufzeit von 2 Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Karl-Liebknecht-Straße 130
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 355351231
Fax: +49 355351228
Internet-Adresse: www.stadtwerke-cottbus.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten,
wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.