RV Livescanner Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-11V-52-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nauheimer Straße 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RV Livescanner
Lieferung von Handflächenscannern (Livescanner) L SCAN(R) 500 USB 3.0 des Herstellers CROSSMATCH inkl. LSE Run-time License und EU Power Cable
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg Nauheimer Straße 101 70372 Stuttgart Die Lieferungen der Livescanner haben entsprechend der Abrufe an verschiedene Dienststellen der jeweiligen Polizeipräsidien in ganz Baden-Württemberg zu erfolgen. Die Lieferadressen werden mit dem jeweiligen Abruf bekannt gegeben.
Beschaffung eines Rahmenvertrages (Laufzeit 12 Monate, optionale Verlängerung um ein weitere 12 Monate möglich) zur Lieferung von Handflächenscanner (Livescanner) L SCAN(R) 500 USB 3.0 des Herstellers CROSSMATCH inkl. LSE Run-time License und EU Power Cable
Die jeweils abgerufenen Livescanner sind spätestens 4 Wochen nach dem jeweiligen Abruf zu liefern.
Mindestabnahmemenge (innerhalb der 12-monatigen Vertragslaufzeit):
11 Stück Handflächenscanner (Livescanner) L SCAN(R) 500 USB 3.0 des Herstellers CROSS-MATCH inkl. LSE Run-time License und EU Power Cable
Darüber hinaus kann von einer voraussichtlichen Abnahmemenge von 30 Stück Handflächen-scanner (Livescanner) L SCAN(R) 500 USB 3.0 des Herstellers CROSSMATCH inkl. LSE Run-time License und EU Power Cable ausgegangen werden. Eine Abnahmeverpflichtung über die Mindestabnahmemenge hinaus besteht für den Auftraggeber jedoch nicht.
Höchstabnahmemenge (innerhalb der maximalen Vertragslaufzeit von 24 Monaten):
41 Stück Handflächenscanner (Livescanner) L SCAN(R) 500 USB 3.0 des Herstellers CROSS-MATCH inkl. LSE Run-time License und EU Power Cable
Der Auftragnehmer ist innerhalb der Vertragslaufzeit (ggf. inkl. optionaler Verlängerung) ab Zuschlagserteilung verpflichtet, bei Bedarf des Auftraggebers zu den im Angebot genannten Stückpreisen (Angebotsschreiben Anlage 1) und Bedingungen ggf. weitere Livescanner sowie Zubehör zu liefern.
Abrufe sind, über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, bis zu der o. g. Höchstabnahmemenge möglich, sofern hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Es wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten und der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate (max. Vertragslaufzeit 24 Monate) abgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit kann durch den Auftraggeber um weitere 12 Monate verlängert werden, sofern der Auftraggeber dies, unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsjahres, dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.
- Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgenzurgesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen wird (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132aStPO),wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35
GewO) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung oder Geldbuße wegen der in § 123 Abs. 1 bzw. 2GWB genannten
Straftatbestände gegen mich/uns oder einer meinem/unserem Unternehmen zurechenbaren Person im Sinne des § 132 Abs. 3 GWB
erfolgte bzw. festgesetzt wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben- Anlage1);
- Eigenerklärung, dass in den vergangenen drei Jahren kein Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das
Dritte Buch des Sozialgesetzbuches, des Arbeitsnehmerüberlassungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes oder
des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
ode reiner Geldbuße von mehr als 2.500,- EUR begangen wurde (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1)
- Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. sein Unternehmen sich weder in einem Insolvenzverfahren befindet, noch einen Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, noch dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet (Eigenerklärung im
Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass weder wir, noch unsere Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter-oder
Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr.2580/2001der EU sowie der Anlage des Standpunktes des Rates der EU Nr. 2001/931/GASP befindlichen Terrorlistenerscheint (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1);
- Eigenerklärung, dass ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n) (Eigenerklärung im Angebotsschreiben - Anlage 1)
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYH5T
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-0
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Auszug aus dem GWB
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.