Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_36_23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de
Auftragsgegenstand ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de.
Folgende Arbeitspakete gehören hierbei zum Leistungsumfang:
- Projektmanagement (AP1)
- Übernahme und Einarbeitung (AP2)
- Laufende technische Pflege (AP3)
- Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen (AP4)
- Seitenpflege (AP5)
- Konzeptionelle Beratung und Kreation (AP6)
- Suchmaschinenoptimierung SEO (AP7)
- Erstellung von Berichten (AP8)
Auftragsgegenstand ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung der Website www.wiederbelebung.de.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA; Auftraggeberin - im Folgenden AG) hat sich mit anderen Verbänden und Institutionen zum „Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) zusammengeschlossen. Die bundesweite Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, die Menschen in Deutschland über die Laienreanimation aufzuklären und mit ihren Maßnahmen die Laienreanimationsquote in Deutschland stetig zu erhöhen. Sie spannt ein Dach über die vielen lokalen und regionalen Aktivitäten zu diesem Thema, um einerseits die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit durch die Bündelung der Maßnahmen zu stärken und andererseits die vielfältig bestehenden Vorbehalte gegen das Helfen auszuräumen. Die AG übernimmt für das NAWIB die Geschäftsstellenfunktion und koordiniert alle Aktivitäten. Durch die Website des NAWIB www.wiederbelebung.de soll der Allgemeinbevölkerung der Zugang zu notwendigen Informationen über die Laienreanimation vereinfacht werden.
Folgende Leistungen sind Gegenstand des Auftrags:
- Projektmanagement (AP1)
- Übernahme und Einarbeitung (AP2)
- Laufende technische Pflege (AP3)
- Funktionale und nicht-funktionale Erweiterungen (AP4)
- Seitenpflege (AP5)
- Konzeptionelle Beratung und Kreation (AP6)
- Suchmaschinenoptimierung SEO (AP7)
- Erstellung von Berichten (AP8)
Folgende Leistungen sind nicht Gegenstand des Auftrags:
- redaktionelle Betreuung durch fachlichen Dienstleister
- Media-Produktion (z.B. Broschüren) durch fachlichen Dienstleister
- Hosting durch zentralen IT-Dienstleister der BZgA
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils 12 Monate
Zweimalige optionale Verlängerung um jeweils 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage 4a - Eigenerklärung Ausschlussgründe zu §§ 123, 124 GWB
- Anlage 4b - Eigenerklärung Ausschlussvoraussetzungen gem. § 19 Abs. 1 MiLoG
- Anlage 4c - Eigenerklärung zu § 21 AentG
- Anlage 4d - Eigenerklärung Datenschutz
- Anlage 4f - Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen
- Anlage 4g -Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen_VO_2022_833
- Anlage 4h -Eigenerklärung zu 22 LkSG
- Anlage 5c - "Eigenerklärung Umsatz"
- Anlage 5d - "Eigenerklärung Haftpflichtversicherung": Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ: Eigenerklärung, dass eine solche im Auftragsfall abgeschlossen und für die gesamte Dauer des Auftrags beibehalten wird.
Der Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt über 300.000 Euro (brutto) pro Jahr. Der Unternehmensumsatz für vergleichbare Leistungen liegt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über 150.000 Euro (brutto). Die Angabe erfolgt als Bruttoumsatz. Vergleichbar sind Leistungen der Anpassung, Pflege und Weiterentwicklung von Webanwendungen.
Anlage 5a - "Formblatt Unternehmensreferenzen"
Anlage 4e - "Eigenerklärung Sprachkenntnisse"
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift auf Muttersprachlerniveau.
- Vorlage von geeigneten Referenzen mit den nachfolgenden Merkmalen. Die Anforderungen müssen durch die Referenzen in ihrer Gesamtheit jeweils mindestens einmal abgedeckt werden. Die Vorlage von drei separaten Referenzen ist nicht zwingend.
1. Unternehmensreferenz: Nachweis über mindestens eine Referenz zur technischen Betreuung und Weiterentwicklung einer Website in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen sowie deren Einrichtungen und Unternehmen).
Angaben:
- Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse)
- Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer)
- Aussagen zu Dauer, Gesamtumfang des Auftrags in Personentagen und Inhalten des Projektes
Anforderungen:
Die fachlich konzeptionelle und technische Betreuung und Weiterentwicklung einer Website in den letzten drei Jahren für einen Auftraggeber aus dem öffentlichen Dienst wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 80 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1,5 Jahren. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
2. Unternehmensreferenz: Nachweis über mindestens eine Referenz betreffend die konzeptionelle und technische Betreuung und Weiterentwicklung einer Website oder einer Fachanwednung in den letzten drei Jahren in den Fachgebieten Gesundheitsförderung bzw. Prävention, Bildung
Angaben:
- Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse)
- Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer)
- Aussagen zu Dauer, Gesamtumfang des Auftrags in Personentagen und Inhalten des Projektes
Anforderungen:
Die fachlich konzeptionelle Betreuung einer Website oder einer Fachanwendung in den letzten drei Jahren mit Fachgebiet Gesundheitsförderung bzw. Prävention, Bildung wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert, d.h. das Ende der Leistungserbringung darf nicht länger als drei Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 75 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1 Jahr. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
3. Unternehmensreferenz: Nachweis über die technische Betreuung und Weiterentwicklung einer Website auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren.
Angaben:
- Bezeichnung des Projektes (bzw. der Internetadresse)
- Name des Auftraggebers (mit Angabe eines persönlichen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse oder Telefonnummer)
- Aussagen zu Dauer, Gesamtumfang des Auftrags in Personentagen und Inhalten des Projektes
Anforderungen:
Die technische Betreuung und Weiterentwicklung einer Website auf Basis des Content Management Systems TYPO3 in den letzten drei Jahren wurde im angegebenen Referenzprojekt von der Bieterin realisiert. Der Umfang der von der Bieterin erbrachten Leistungen beträgt mind. 100 Personentage. Die Projektlaufzeit liegt bei mind. 1,5 Jahren. Auftraggeber des Referenzprojekts war weder die Bieterin selbst, noch ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.