Forcepoint NGFW Hardwarekomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 050-2023-008 eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 47
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 4.3 - Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 2331987-2184
Fax: +49 2331987-19349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forcepoint NGFW Hardwarekomponenten
Die FernUniversität in Hagen hat den Ausbau ihrer NGFW-Umgebung basierend auf Forcepoint Hardware ausgeschrieben.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Für den Ausbau der NGFW-Umgebung sollten 2x FORCEPOINT NGFW 3401 Appliances und 15x FORCEPOINT NGFW 352 Appliances inkl. Zubehör, Lizenzen und 36 Monat Hardwaregarantie eingekauft werden.
Weitere Details konnten aus der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Forcepoint NGFW Hardwarekomponenten
Postanschrift: Kiebitzpohl 77
Ort: Telgte
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48291
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.avency.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDZ8M
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.