Werkschutz- und Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 230-23-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: VAT Id Nr. DE 129517720
Postanschrift: Wendelsteinstraße 1
Ort: Greifswald
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Postleitzahl: 17491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 383488-2345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ipp.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ipp.mpg.de/12517/einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Werkschutz- und Sicherheitsdienstleistungen
Objektschutz- und Sicherheitsdienstleistungen in unserem Teilinstitut Greifswald, nach Leistungsbeschreibung
Greifswald
Ausschreibung über einen Zeitraum von 4 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.