IT-Supportvertrag an Heilbronner Schulen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 11
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrales Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 713156-1241
Fax: +49 713156-161241
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Supportvertrag an Heilbronner Schulen
Serviceleistungen für das bestehende IT-System und dessen mögliche Erweiterungen. Aufgabe ist die Betreuung von Schulnetzwerken (Pädagogik und Verwaltung) inklusive Benutzerverwaltung, Hardware verschiedener Art und Softwareinstallation und Updates. Der Service erfolgt grundsätzlich als Level-2-Support. Zur Dienstleistung gehört die Beratung des Auftraggebers. Die Beschaffung von Hardware ist nicht Teil des Auftrages. Das Management der aktiven Netzwerkkomponenten ist nicht Teil des Auftrages.
Los 1
div. Schulen im Stadtgebiet Heilbronn, 14 Schulstandorte
Serviceleistungen für das bestehende IT-System und dessen mögliche Erweiterungen. Aufgabe ist die Betreuung von Schulnetzwerken (Pädagogik und Verwaltung) inklusive Benutzerverwaltung, Hardware verschiedener Art und Softwareinstallation und Updates. Der Service erfolgt grundsätzlich als Level-2-Support. Zur Dienstleistung gehört die Beratung des Auftraggebers. Die Beschaffung von Hardware ist nicht Teil des Auftrages. Das Management der aktiven Netzwerkkomponenten ist nicht Teil des Auftrages.
Los 2
div. Schulen im Stadtgebiet, 15 Schulstandorte
Serviceleistungen für das bestehende IT-System und dessen mögliche Erweiterungen. Aufgabe ist die Betreuung von Schulnetzwerken (Pädagogik und Verwaltung) inklusive Benutzerverwaltung, Hardware verschiedener Art und Softwareinstallation und Updates. Der Service erfolgt grundsätzlich als Level-2-Support. Zur Dienstleistung gehört die Beratung des Auftraggebers. Die Beschaffung von Hardware ist nicht Teil des Auftrages. Das Management der aktiven Netzwerkkomponenten ist nicht Teil des Auftrages.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder
Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VgV 8)
Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
- nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in
Frage stellt,
- die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle,
das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder
der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist,
- eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
- Erklärung über das Nichtvorliegen der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren genannten Sachverhalte.
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder
Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.7 des Angebotsschreibens VgV 8)
Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen
beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
[Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
- Eigenerklärung (Ziff. 2.2.6.2.1 des Angebotsschreibens VgV 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre.
Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter
Präqualifizierung zu erfüllen.
- Eigenerklärung zur Zahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Servicebereich (Servicetechniker)
- Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6.2.2 des Angebotsschreibens VgV 8 geforderten
Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, die
mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des
Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen
Die vorstehend zur Eigenerklärung Referenzen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter
Präqualifizierung zu erfüllen.
technische Mindestanforderungen gem. EVB-IT Servicevertrag und dessen Anlagen
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind ausschließlich digtiale Angebote über www. subreport.de/E31795582 einzureichen.
Öffnung entsprechend § 55 VGV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der festgesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreportELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Moltkestraße 35
Ort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7131561241
Fax: +49 713156161241
Internet-Adresse: www.heilbronn.de