Planungsleistung Objektplanung Gebäude zur Errichtung eines OGS-Anbaus an der Bodelschwinghschule Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Binias
E-Mail:
Telefon: +49 2381-179854
Fax: +49 2381-172852
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Objektplanung Gebäude zur Errichtung eines OGS-Anbaus an der Bodelschwinghschule
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Architektenleistungen nach dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude entsprechend der Leistungsphasen 1 - 9 nach § 34 HOAI zur Errichtung eines OGS-Anbaus an der Bodelschwinghschule, Ahornallee 10, 59063 Hamm europaweit aus.
Bodelschwinghschule Ahornallee 10 59063 Hamm
Im Einzelnen ist die Umsetzung der nachfolgenden baulichen Maßnahmen vorgesehen:
- Errichtung eines eingeschossigen Erweiterungsbaus mit Flachdach anschließend an den südlichen Teil des Bestandsgebäudes. Die Anbindung des Neubaus an den Bestand hat zum einen über einen geschlossenen Laubengang von ca. 21 qm Fläche als Verbindung zum bestehenden OGS-Bereich mit Küche sowie durch Umnutzung der alten Teeküche zu Garderobe und großzügiger Verkehrs- sowie Verteilfläche mit Öffnung zum Laubengang durch eine Empore erfolgen.
- Errichtung eines Raumes mit einer Fläche von ca. 124 qm im Neubau als Erweiterung des vorhandenen Speiseraumes um weitere 65 Sitzplätze.
- Einrichtung eines Mehrzweck- und Betreuungsraumes mit einer Fläche von ca. 77,5 qm im Neubau.
- Ausstattung des Erweiterungsbaus mit einem barrierefreien Eingang.
- Umbau eines Sanitärraumes in ein barrierefreies WC und Erneuerung der weiteren vorhandenen Sanitärräume im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes.
- Anbindung des Erweiterungsbaus an das von anderer Fußbodenhöhe geprägten Bestandsgebäude durch Schaffung eines barrierefreien Übergangs im Bereich des neuen Speiseraums in Form einer Rampe, nach vorigem Abbruch der an dieser Stelle vorhandenen Außentreppe.
- Planung einer Präsentationstechnik zur multifunktionalen Nutzung der Räume des neuen Anbaus.
- Abriss der bestehenden Garage.
- Planung einer neuen Feuerwehraufstellfläche sowie Feuerwehrzufahrt inklusive eines neuen Tores.
- Eine Dachbegrünung oder PV Anlage ist auf der Dachfläche des zu planenden Gebäudes zu berücksichtigen.
- Die Möglichkeit zur Einrichtung einer wirtschaftlich betreibbaren PV-Anlage wird seitens der Stadtwerke Hamm geprüft und bei möglicher Umsetzung geplant und Installiert. Als energetischer Standard wird für die Planung der KfW-Effizienzhaus 40 Standard vorgegeben.
Die Umbauten im Bestand sind, nach Möglichkeit während der Schulferien umzusetzen. Sollten die Arbeiten nicht vollumfänglich während der Schulferien ausgeführt werden können, sind möglichst die lärmintensiven Arbeiten in die Ferien zu legen und die übrigen Arbeiten mit der Schulleitung und den Bauherren abzustimmen.
Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsschluss zunächst für die Objektplanung Gebäude nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 für den OGS-Neubau (Stufe 1) sowie die Besondere Leistung der Einarbeitung in das Projekt auf Grundlage der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudie beauftragt.
Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Stufe 1 und die Besondere Leistung sind zwingend bis zum 31.01.2024 abzuschließen.
Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt optional und in Abhängigkeit einer möglichen Förderzusage und/oder der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel durch einseitigen Abruf der Stadt Hamm.
Die Finanzierung des Neubaus für die OGS der Schule ist im Rahmen einer Förderung aus EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie Eigenanteilen der Stadt Hamm vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat somit für die Maßnahme ergehende Förderbescheide und/oder Förderverträge, insbesondere deren Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen, bei der Durchführung der Maßnahme zu beachten und im Rahmen seiner Leistungsverantwortung für deren Einhaltung Sorge zu tragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Erklärung zur Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen bzw. Ingenieurleistungen (Fachplanungen)
(siehe Vordruck "Bieterfragebogen")
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Nachweis der Berechtigung zur Ausführung von Architektenleistungen bzw. Ingenieurleistungen (Fachplanungen)
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der Auftragnehmer eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß §11 AVB-AI in mindestens folgender Höhe vorzuhalten:
Personenschäden 1.500.000 Mio. EUR
Sonstige Schäden 250.000 Mio. EUR
Diese Deckungssummen müssen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
Die Erklärung ist im Vordruck Bieterfragebogen vorzunehmen. Der Nachweis ist auf besondere Anforderung nachzuweisen.
Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen.
(2) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens 3 Wochen nach Vertragsschluss die Versicherungspolice vorzulegen und erneut das weitere Bestehen der Versicherung nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres nachzuweisen.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Der Bieter hat im Vordruck Bieterfragebogen mindestens drei Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten acht Jahren im Themenfeld Objektplanung Gebäude durchgeführt hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistungen zur zu vergebenden Leistung mit ähnlicher Komplexität und in der gleichen Honorarzone innerhalb der letzten acht Jahre ausgeführt wurden und die Leistungen (inklusive LPH 8) abgeschlossen wurden.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. Unterzeichnete "Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen" für das andere Unternehmen sowie unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Berufliche Qualifikation nach § 44 VgV i. V. m. § 75 Abs. 1 VgV (Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-Masterurkunde).
Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Siehe auch III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle, Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm;
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben.
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Honorarblatt (Vordruck)
(1.6) Bieterfragebogen (Vordruck)
(1.7) Ansprechpartner (Vordruck)
(1.7) Projektkonzept
(1.8) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blanko-Geschäftsbogen
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(3) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung sind folgende Unterlagen einzureichen:
(3.1) Unterzeichnete Vertragsausfertigungen
(3.2) Verpflichtungserklärung (Verschwiegenheit) je Mitarbeiter
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewertungsmatrix
(7.3) Bewerbungsbedingungen
(7.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDLKG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html