Umbau und Erweiterung des Rathauses - Rohbau, Gerüst, Fassade
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchstr. 5
Ort: Olfen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59399
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2595/389163
Fax: +49 2595/389-263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olfen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung des Rathauses - Rohbau, Gerüst, Fassade
Umbau und Erweiterung des Rathauses - Rohbau, Gerüst, Fassade
59399 Olfen
Das Vorhaben wird in zwei wesentlichen Bauabschnitten erstellt. Zunächste wird im nördlichen Bereich
des Baufelds der Neubau errichtet. Nach de Umzug der Verwaltung aus dem direkt südlich gelegenen
Altbau wird dieser dann teilweise abgebrochen, erweitert, und zu guter letzt mit dem Neubau verbunden.
BAUWERK - BAUKONSTRUKTIONEN
Gründung
Das Gebäude wird auf Stahlbeton-Sohlplatten mit Aufdickungen für Streifen- und Punktfdunamente flach
gegründet. Der Neubau erhält eine Teilunterkellerung zur Unterbringung der Gebäudetechnik. Die
tieferliegende Bereich wird durch eine WU-Konstruktion abgedichtet. Im Bereich des Anschlusses von Alt- und
Neubau erfolgt eine Unterfangung des Altbaus im HDI-Düsenstrahlverfahren.
Außen- und Innenwände
Die tragenden Außenwände werden als Stahlbeton-Wände im Bereich des nördlichen Neubaus und als
KS-MW-Wände im Bereich des südlichen Anbaus erstellt. Der Altbau besteht aus Ziegel bzw.
KS-Mauerwerk.
Das Staffelgeschoss wird im Übergang von Alt- udn Neubau in Holztafelbauweise erstellt.
Das Gebäude wird mit einer Fassade aus hellem, grau-beigen Verblendmauerwerk und Fertigteilte aus
eingefärbtem Beton versehen, welche die horizontale Gliederung des ursprünglichen Altbaus aufgreifen.
Außentüren und -fenster
Für das Foyer ist eine Aluminium Pfosten-Riegel-Konstruktion vorgesehen. Alle Fenster und Türen
werden als Aluminium-Rohrrahmen-Elemente ausgeführt.
Der Haupteingang liegt integriert in der PR-Fassade auf der Westseite zum Marktplatz hin orientiert. Alle
weiteren Außentüren wie Technik-, Anlieferung-, und Fluchttüren werden auf der Süd- und Westseite in
Leichtmetallbauweise ausgebildet.
Innenwände
Die tragenden Wände werden in Stahlbetonbauweise hergestellt. Die nicht-tragenden Wände werden in
Mauerwerk, Holztafelbauweise und Trockenbauweise erstellt. Im Bereich der Büros gelangen
Wandbekleidungen aus furnierten Holzwerkstoffen zum Einsatz.
Innentüren
Objekttüren aus Holzwerkstoff bzw. Stahl, z.T. in 2-flügeliger Ausführung, mit Seitenlichtern oder mit
Brandschutzanforderungen T30 bzw. rauchdicht, z.T. Rohrrahmentüren verglast.
Fußbodenbeläge
Es wird Zementestrich schwimmend verlegt. Im Bereich der Büros ist eine flächendeckende
Fußbodenheizung vorgesehen. Als Bodenbeläge sind Linoleum, Textil/Hartbelag, und beschichteter
Estrich sowie geschliffener Sichtestrich vorgesehen. Im Foyer werden die Estriche als Heizestriche
ausgebildet.
Decken
Die Decke über Erdgeschoss wird in Stahlbetonbauweise ausgeführt und auf tragenden Innen- und
Außenwänden sowie Stahlbeton-Stützen aufgelagert.
Abhangdecken
Nahezu das gesamte Gebäude wird mit speziellen Abhangdecken aus Lehm-Modulen mit integrierter
Heiz- und Kühlfunktion ausgestattet. Diese Decken werden unterseitig mit einem Lehmputz versehen und
weiss beschichtet. Im Foyer wird zugunsten von Akustikbehang-Decken mit Feinputz auf diese Decken
verzichtet.
Dach
Das Dachtragwerk wird in Neu- und Altbau als Pfettendach, teilweise mit Stahlverstärkungen, ausgebildet.
Der vorhandene Dachstuhl wird zu Erhöhung der Drempel- und Geschosshöhen im Dachgeschoss
vollständig demontiert und neu aufgestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot:
- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Auf besonders Verlangen:
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) beziehungsweise bei der Industrie- und Handelskammer
Mit dem Angebot:
- Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen
ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung
mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von
Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind
die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins
für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das
Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot:
235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
- Erklärung zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
- Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.