11525 - Lieferung und Installation 5G Campus-Netz auf dem Campus der Berufskollegs Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1-23-J-11525
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241-851947
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11525 - Lieferung und Installation 5G Campus-Netz auf dem Campus der Berufskollegs
5G Campus-Netz auf dem Campus der Berufskollegs Reinhard-Mohn und Carl-Miele Berufskollegs in Gütersloh
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Carl-Miele-Berufskolleg und Reinhard-Mohn-Berufskolleg des Kreises Gütersloh sollen mit einer 5G-Infrastruktur ausgestattet werden. Ziel ist es ein privates Campusnetz zu betreiben, welches für den Schulbetrieb in beiden Schulen genutzt werden soll.Ziel ist es, über dieses Ausschreibungsverfahren die notwendige Hardware zu beschaffen und diese betriebsbereit auf dem Campus der beiden Berufskollegs im Stadtgebiet von Gütersloh zu installieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40880
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.