Lückenschluss Feuerwehrstandorte in Baltmannsweiler - Offenes Verfahren für Leistungen der Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: FW11904
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Baltmannsweiler
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73666
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Baltmannsweiler
E-Mail:
Telefon: +49 71539427-30
Fax: +49 71539427-830
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baltmannsweiler.de
Adresse des Beschafferprofils: www.baltmannsweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lückenschluss Feuerwehrstandorte in Baltmannsweiler - Offenes Verfahren für Leistungen der Projektsteuerung
Auf den freiwerdenden Flächen der Feuerwehrstandorte in den Ortsteilen Baltmannsweiler und Hohengehren sollen innovative Wege zur Schaffung von gemeinwohlorientiertem Wohnraum in kleinen Gemeinden erprobt werden.
Die Fläche am Standort Hohengehren beträgt ca. 1.390m². Dabei kann ein angrenzendes Vorhaben mit ca. 600m² als Teil des Gesamtvorhabens gesehen werden, da das Grundstück mittels "Grundstücksfonds des Landes" erworben werden konnte. So werden Entwicklungen hier im Sinne integrierter örtlicher Entwicklungsvorhaben bei der Durchführung der innovativen Maßnahmen zu berücksichtigen sein. Die Fläche am Standort Baltmannsweiler vis a vis der evangelischen Kirche beläuft sich auf rund 800 qm².
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Zur Förderung der Maßnahme hat die Gemeinde Baltmannsweiler einen Förderantrag im Rahmen des Förderprogramms "Entwicklungslücken schließen und Wohnraum schaffen in kleinen Gemeinden" gestellt. Mit einer Bewilligung wird Ende des 3. Quartals 2023 gerechnet (siehe Projektbeschreibung zum Förderantrag in Anlage 10).
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Im Rahmen dieses Gesamtprozesses sind Projekt- und Prozesssteuerungsleistungen für das Gesamtverfahren sowie die fachliche Begleitung und Durchführung der erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben zu vergeben. Das detaillierte Leistungsbild ist dem Honorarformblatt/Leistungskatalog in der Anlage zu entnehmen.
Gemeinde Baltmannsweiler
Marktplatz 1
73666 Baltmannsweiler
Deutschland
Zu den konkreten Leistungen gehören insbesondere:
- Steuerung des Gesamtverfahrens: Konzeption Gesamtkonzept, Prozessablaufplan mit erforderlichen Bausteinen, Aufbau von Entscheidungs- und Arbeitsstrukturen/Dokumentablage, Gesamtrahmenterminplan mit Übersicht aller zu vergebenden Aufträge und Planungen, Schnittstellenmanagement; regelmäßige Abstimmungstermine (Jour Fixe)
- Kontinuierliche fachliche und konzeptionelle Beratung der Gemeinde bei Entwicklung des Gesamtprozesses, des Nutzungskonzeptes, des Raumprogramms, der Machbarkeitsstudie sowie Entwicklung der städtebaulichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Vorgaben der Konzeptvergabe
- Durchführung Markterkundung zur Klärung des Marktes, der Umsetzungswahrscheinlichkeit des Projektes, Rückkopplung der Vorstellungen mit möglichen Interessenten, Ableitung von Vorgaben für die Konzeptvergabe
- Einbettung Prozess und (Zwischen-)Ergebnisse in lokale Strukturen durch Rückkopplung/Vorstellung in Gemeinderat und Verwaltung
- Fachliche Begleitung und Durchführung von Ausschreibungen und Vergaben, insbesondere der Öffentlichkeitsarbeit inkl. Ergebnissicherung und Fördermittelmanagement sowie der Machbarkeitsstudie, ggf. weitere
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Grundlagen hierfür bilden die Beteiligungsleitlinien der Gemeinde Baltmannsweiler, der Förderantrag inkl. Entwurf eines möglichen Prozessablaufplans (siehe Anlage), eine erste Machbarkeitsstudie der KE LBBW zur möglichen Nachnutzung der o.g. Grundstücke aus dem Jahr 2017 sowie verschiedene Voruntersuchungen zum baulich-technischen Zustand des Rathauses.
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Es wird ein Unternehmen gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der Bearbeitung beginnen kann; es wird von einer Bearbeitungszeit (Abschluss Phase 1) von insgesamt ca. 18 Monaten ausgegangen.
Laufzeit endet mit Fertigstellung der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen.
Für das Angebot sind zwingend die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Angebotsunterlagen (siehe VI.3) zu verwenden!
Ein nicht rechtzeitig eingereichtes Angebot über die Vergabeplattform sowie eine Übermittlung per E-Mail oder Post führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
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Mit der Angebotsabgabe werden die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Regelungen, Ziele und Rahmenbedingungen anerkannt.
Hält der Bieter einzelne Regelungen/Bedingungen aus rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Gründen für nicht realisierbar, so muss ein entsprechender Hinweis rechtzeitig, nach Möglichkeit bis zum 08.09.2023 erfolgen. Der Auftraggeber wird die Hinweise prüfen und zeitnah reagieren. Eigenmächtige Ergänzungen oder Änderungen wie auch fehlende Preisangaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Eine Anpassung der Bedingungen bleibt gleichwohl unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis für Bietergemeinschaften:
Bei Bietergemeinschaften ist eine von sämtlichen Mitgliedern ausgefüllte Erklärung mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters einzureichen - das Formblatt 234 "Bieter- und Arbeitsgemeinschaft" ist in den Anlagen der Bekanntmachung enthalten.
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Hinweis zur Eignungsleihe:
Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit Angebotsabgabe der Nachweis geführt werden, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Die entsprechenden Formblätter 235 "Eignungsleihe Verzeichnis" und 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" sind in den Anlagen der Bekanntmachung enthalten.
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Darüber hinaus sind folgende erforderliche Eigenerklärungen zur Eignung ausgefüllt dem Angebot beizulegen:
- Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
- Eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) vom 16.04.2013 (Gesetzesblatt für Baden- Württemberg 2013, Nr. 4, S. 50-53) und dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. November 2017, Artikel 15 (Gesetzesblatt Baden-Württemberg 2017, Nr. 23, S. 606) ist in Form der ausgefüllten und unterschriebenen "Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt" zu leisten (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen.
- Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Formblatt Anlage zur Bekanntmachung) (von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen).
Umsatz des Bieters für vergleichbare Leistungen (Projektsteuerung oder Projektmanagement) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Einzelbieter oder Bieter in Bietergemeinschaft in Summe
Eignungsanforderungen Umsatz: Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für vergleichbare Leistungen mind. 0,15 Mio. Euro netto.
Das Nichteinreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Zur weiteren Beurteilung der fachlichen Eignung wird unter anderem der Nachweis von Referenzen der letzten sieben Jahre (Abweichung zu Formblatt 124) gefordert. Die Angaben zu den Referenzen sind in freier Form (Referenzliste) als Eigenerklärung zu leisten und müssen dabei folgende Eckpunkte enthalten:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- 1 Referenz aus dem Bereich "Steuerung komplexer stadtplanerischer Entwicklungsprozesse",
- 1 Referenz aus dem Bereich "Durchführung von Vergabeverfahren von freiberuflichen Leistungen unter Anwendung des öffentlichen Vergaberechts"
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Die geforderten Referenzenanforderungen können auch in einem Auftrag nachgewiesen werden.
Sämtliche Abstimmungen und Planungsunterlagen müssen in deutscher Sprache erfolgen bzw. ausgefertigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss des Angebotes.
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Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Kann dieser Nachweis nicht oder nicht ausreichend erbracht werden, wird vermutet, dass durch die Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
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Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
Dies sind:
A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
- Angebotsaufforderung (VHB Formblatt 631 EU)
- Bewerbungsbedingungen (VHB Formblatt 632 EU)
- Besondere Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 634)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (VHB Formblatt 635)
- Gewichtung Zuschlagskriterien (VHB Formblatt 227)
- Prozessablaufplan
- Information zum Förderprogramm
- Unterlagen zum Fördermittelantrag
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B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt einzureichen sind:
- Angebotsschreiben (VHB Formblatt 633)
- Eigenerklärung zur Eignung (VHB Formblatt 124 LD)
- Bieter- und Arbeitsgemeinschaftserklärung (falls erforderlich) (VHB Formblatt 234)
- Verzeichnis Eignungsleihe (falls erforderlich) (VHB Formblatt 235)
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (falls erforderlich) (VHB Formblatt 236)
- Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
- Eigenerklärung der Bieter, in der sie erklären, dass sie nicht zu den in Artikel 5k Sanktions-VO genannten Personen oder Unternehmer, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehören.
- Leistungsverzeichnis Honorarformblatt
- das fachliche Angebot (in freier Form)
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C) weitere Unterlagen, die ggfs. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu den geleisteten Eigenerklärungen
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Rückfragen zum Verfahren sind bis zum 08.09.2023 über die Vergabeplattform zu stellen.
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Bei technischen Problemen mit der Vergabeplattform wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Hotline der Vergabeplattform.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Esslingen a. N.
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
Telefon: +49 711390242805
Fax: +49 711390252805
Internet-Adresse: www.landkreis-esslingen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Ort: Esslingen a. N.
Postleitzahl: 73726
Land: Deutschland
Telefon: +49 711390242805
Fax: +49 711390252805
Internet-Adresse: www.landkreis-esslingen.de