Beschaffung eines GW-L II für die Feuerwehr der Stadt Selm Referenznummer der Bekanntmachung: 47-2023-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adenauerplatz 2
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines GW-L II für die Feuerwehr der Stadt Selm
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung eines Schlauchwagens (GW-L II; Sonderfahrzeug) für die Feuerwehr der Stadt Selm.
- für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung
Fahrgestell
59379 Selm
Fahrgestell mit Gruppenkabine geeignet für den Aufbau eines Gerätewagens GW-L2 in Anlehnung an DIN 14555-22:2013-05.
- für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung
Aufbau
59379 Selm
Aufbau - Lieferung und Montage eines Aufbaus für einen Gerätewagen Logistik GW-L2 in Anlehnung an DIN 14555-22 mit Gruppenkabine.
- für weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift: Haus Uhlenkotten 20
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 48159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2618-970
Fax: +49 261897-203
Internet-Adresse: https://www.scania.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrzeugaufbau
Postanschrift: Magirusstraße 4
Ort: Rehden
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 49453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5446206-380
Fax: +49 54462063-828
Internet-Adresse: http://www.hmf-rehden.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDLSX
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.