Universitätsklinikum Münster - 2900_19_872 Neubau Studienlabor - 872-G18 Kommunikations, Sicherheitstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 872-G18
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 251830
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 2900_19_872 Neubau Studienlabor - 872-G18 Kommunikations, Sicherheitstechnische Anlagen
Kommunikations, Sicherheitstechnische Anlagen
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster Studienlabor - Gebäude 2900
48149 Münster
Domagkstraße
Auf dem Forschungscampus Ost des Universitätsklinikums Münster entsteht ein Neubau. Das Studienlabor. Hier sollen Kommunikations, Sicherheitstechnische Anlagen ausgeführt werden.
1 St. Brandmeldezentrale in Kategorie 1 Vollschutz mit ca. 30 St. Handmeldern, ca. 330 St. automatischen Meldern, 2 St. Linearrauchmeldern, 1 St. Feuerwehr-Informations-Zentrale (FIZ), 1 St. Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) 3, 1 St. Blitzleuchte, Brandfallsteuerung und ca. 2.500 m. Brandmeldekabel.
1 St. Sprachalarmierungszentrale der Sicherheitsstufe 2 mit ca. 130 St. Lautsprechern für den Innenbereich und ca. 5 St. Lautsprechern für den Außenbereich, sowie ca. 4.000 m. Installationskabel.
ca. 300 m. HF-Schlitzkabel für eine Gebäudefunkanlage.
3 St. Notrufsets als Lichtrufsystem mit 3 St. Dienstzimmereinheiten und ca. 600 m. Installationskabel.
9 St. Datenverteiler für Datenübertragungsnetze, ein Mobilfunknetz sowie Türsprech- und Türöffnersysteme mit ca. 20.000 m Datenkabel, ca. 300 m LWL-Kabel und zusätzlich ca. 1.200 m Installationskabel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY14EGFJLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.