Außenwerbung SSB U-HST - Los 2
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schockenriedstraße 50
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenwerbung SSB U-HST - Los 2
Los. 1: Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht in unterirdischen Stadtbahnhaltestellen inklusive der oberirdischen Ein- und Ausgangsbereiche (nachfolgend „U-Haltestellen“) der Stuttgarter Straßenbahnen AG (nachfolgend „SSB“).
Los. 2: Neuvergabe der Dienstleistungskonzession in exklusives Werberecht in U-Haltestellen der SSB für Stationäres Fahrgastfernsehen (Beamer-Screens) für Fahrgastinformation und Werbung.
Das Los 1 wird gesondert ausgeschrieben und ist nicht Teil dieser Bekanntmachung zu Los 2. Daher wurde aus technischen Gründen unter Ziff. II.1.6) "nein" eingekreuzt. Weitere Einzelheiten werden den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren mitgeteilt (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7).
Landeshauptstadt Stuttgart
Dem Außenwerber ist es im Rahmen des rechtlich Zulässigen gestattet, die nachfolgend prognostisch aufgeführten Zahlen und Formate an Werbeträgern vorbehaltlich der Erteilung der ggf. im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen zu errichten, unterhalten/betreiben und an in der zweiten Verfahrensstufe (vgl. dazu Ziff. VI.3 Nr. 7) näher definierten Standorten der SSB. zu nutzen:
- zwingend fünfundvierzig (45) Beamer-Screens, quer als Zwischengleisaufbau bzw. Wandmontage (2,4m breit x 1,8m hoch), zzgl. bis zu zehn (10) Zusatzstandorte
Die Werbeträger sind in der Anzahl zwingend zu betreiben. Die letztendlich realisierte Maximalanzahl je Werbeträgerart (bis zu ...) und deren Ausstattungsmerkmale ist abhängig vom Bieterkonzept des Bieters/Neu-Konzessionärs auf Grundlage des jeweiligen Bieterkonzeptes. Die in Ziffer II.2.4) aufgeführte Art der Werbeträger oder technische Vorgaben können sich dessen unbeschadet auch von Seiten der SSB im Verfahren noch ändern. Auch die Anzahl sowie auch die Vertragslaufzeit kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Mit dem Bestandkonzessionär wurde eine Vertrag zu Überleitung der Bestandwerbeträger abgeschlossen, in den ein etwaiger Neukonzessionär zwingend eintritt. Weiterer Einzelheiten finden sich den Angebotsunterlagen in der zweiten Stufe des Verfahrens.
1. Nebenangebote und Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss bleibt vorbehalten.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die im Bewerbungsbogen enthalten ist. Die Änderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist möglich (siehe auch Bewerbungsbogen).
3. Zu II.2.6): Der geschätzte Wert wird aus wettbewerblichen Gründen nicht veröffentlicht, der EU-Schwellenwert ist überschritten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerbungsbogen wird den Bewerbern auf der e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
- PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Bewerbungsbogen,
- PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung gemäß Bewerbungsbogen.
- WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
- WL2. Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (Umsatz digitale Werbeträger auf kommunalem oder privatem Grund nach Straßenrecht) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsbogen.
Besteht das Unternehmen noch keine 3 Jahre, so ist der Umsatz für die Dauer des Bestehens anzugeben.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für Bieter und etwaige Nachunternehmer auch nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor. Die SSB behält sich insbesondere eine Nachforderung von Bilanzen, Geschäftsberichten etc. vor.
- WL3. Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel), zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate, welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser).
- WL4. Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und –höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen: Für Personen – und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR. Für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
Zur Mindestpunktzahl von 150 Punkten siehe Bewerbungsbogen.
- TL. Eigenerklärung über Referenzen über vergleichbare Leistungen der Außenwerbung. Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie die Außenwerbung auf vergleichbaren digitaler Werbeträger auf öffentlichem oder privatem Grund zum Gegenstand hatten.
Zu TL.: Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren nachgewiesen werden. Mindestens eine der Referenzen muss mithin den erfolgten Aufbau und Betrieb vergleichbarer digitaler Werbeträger nach TL umfassen. Zur Mindestpunktzahl von 350 Punkten siehe Bewerbungsbogen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Verwendung des Bewerbungsbogens ist verbindlich.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und dem Bewerbungsbogen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 30. August 2023 an die SSB über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gerichtet werden. Die SSB behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Die Vergabe erfolgt gemäß § 1 Abs. 3 SektVO i.V.m. § 12 Abs. 1 KonzVgV in Anlehnung an das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Die SSB behält ich vor, den Vertrag auf Grundlage der ersten Angebote zu schließen, ohne in Verhandlungen einzutreten (analog § 17 Abs. 11 VgV). Der Bieter muss mithin damit rechnen, dass der Gestattungsvertrag in der Urfassung ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen geschlossen wird.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die SSB kann Ausnahmen zulassen.
6. Die SSB behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen des Bewerbungsbogens stimmt der Bewerber dem zu.
7. Die Bieter erhalten für den Teilnahmewettbewerb neben dieser Bekanntmachung den Bewerbungsbogen. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, der Vertragswerke und der Werbekonzepte der SSB werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Grund hierfür ist insbesondere auch die Geheimhaltung einzelner Unterlagen.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die SSB ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Es ist geplant, aus der Zahl der eingegangenen Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber auszuwählen. Weitere Einzelheiten zur Auswahl enthält der Bewerbungsbogen.
10. Die SSB behält sich vor, das Verfahren in mehreren aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln.
11. Die SSB behält sich die Nachforderung fehlender Angaben und Erklärungen in den Bewerbungen vor. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass nachgefordert wird. Die SSB behält sich vor, unvollständige Bewerbungen auch ohne Nachforderung direkt auszuschließen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.