Telemonitoring bei Herzinsuffizienz Referenznummer der Bekanntmachung: KKS/2023/TMZ
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 139-442936)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MITA Consulting GmbH & Co.KG
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://kk-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Im Jahr 2023 planen die Knappschaft Kliniken den Betrieb einer modernen und zukunftsorientierten telemedizinischen Plattform, die den Einsatzbereichen Telemonitoring, Tele-Visiten, TeleKonsile und Tele-Therapie bei der Herzinsuffizienz gewidmet ist. Der Betrieb eines solchen Telemedizinzentrums (TMZ) als "Full Managed Service" liegt vollständig in der Verantwortung des potenziellen Auftragnehmers im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens. Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Qualitätssicherungsvereinbarungen zum Telemonitoring sind dabei essenziell für den zukünftigen Betreiber des TMZ.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
... keine Ausschlussgründe im Sinne des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 vorliegen.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Ort: Köln
Land: Deutschland
Offizielle Bezeichnung: BUNDESKARTELLAMT Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Offizielle Bezeichnung: BUNDESKARTELLAMT Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die geeigneten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden im ersten Schritt aufgefordert, ein indikatives (d.h. noch unverbindliches) Angebot abzugeben. Details siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe eines indikativen Angebots
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/ Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren.
Die KKS in der Trägerschaft des Bundes. Die Abfrage der Tariftreueerklärung NRW entfallen, sie bezieht sich nur auf nordrheinwestfälische Auftraggeber, § 1 Abs.4 TVgG NRW. Nichts anderes folgt aus dem uns vorliegenden Fördermittelbescheid, der auf die ANBest-P Corona verweist. Dort ist unter Ziff. 3.3. festgelegt, dass die Regelungen des TVgG NRW unberührt bleiben.