Ökostromlieferung Gemeinde Frickenhausen u. Abwasserverband Neuffener Tal, 01.01.2024 bis 31.12.205 Referenznummer der Bekanntmachung: EMP Nr. 39020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mittlere Straße 18
Ort: Frickenhausen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 72636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 70229434220
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frickenhausen.de
Postanschrift: Lilienstraße 11
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 40484046730
Fax: +49 40484046769
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.emp-energie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ökostromlieferung Gemeinde Frickenhausen u. Abwasserverband Neuffener Tal, 01.01.2024 bis 31.12.205
Lieferung von ca. 3,7 GWh Ökostrom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
LOS 1 Gemeinde Frickenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 2,4 GWh Ökostrom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
LOS 2 Abwasserverband Neuffener Tal
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 1,3 GWh Ökostrom inkl. Netznutzung im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung;
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
- Erklärung zum Jahresumsatz in dem der Ausschreibung zugrunde liegenden Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Referenzen über ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Angabe, ob dritte Unternehmen als Unterauftragnehmer eingebunden werden sollen
- Eigenerklärung bezüglich Verordnung (EU) 2022/576 („Russland Sanktionen“)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.