Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser TSF-W DIN 14530-17 für die Feuerwehr Wallhausen Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seestraße 2
Ort: Wallhausen
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74599
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 795593810
Fax: +49 7955938126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift: Am Eichelberg 2
Ort: Mühlhausen
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69242
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6222939547
Fax: +49 6222939548
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser TSF-W DIN 14530-17 für die Feuerwehr Wallhausen
Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs Wasser TSF-W auf einem passenden Fahrgestell mit Straßenantrieb sowie mit Beladung für die Feuerwehr 74599 Wallhausen; aufgeteilt in zwei Lose.
Ausschreibung Entsprechend DIN 14530-17, DIN EN 1846 Teil 1-3; DIN 14502 Teil 1-3 sowie der Leistungsbeschreibung
LOS 1 Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau; LOS 2 Beladung.
LOS 1 Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fahrgestell mit Straßenantrieb sowie feuerwehrtechnischem Aufbau für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W gemäß Leistungsbeschreibung.
LOS 2 Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beladung für ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.