Kreishaussanierung - Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-243/22
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung - Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Sanierung eines Kreishauses mit 1 Untergeschoss und bis zu 5 Obergeschossen (einschließlich EG) mit in Summe ca. 116.000 m³ BRI
Unterteilt in UG = ca. 35.600 m³ BRI und OG = ca. 80.400 m³ BR
Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt:
Demontage von unterschiedlichen Oberböden, ca. 6.250,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Abhangdecken, ca. 6.000,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Leichtbautrennwänden mit Türen , ca. 4.000,00 m²
Demontage von Mauerwerkswänden mit Türen, ca. 1.150 m²
Demontage der unterschiedlichen Fassadenverkleidungen aus Metall und Glas, ca. 3.000,00 m²
Demontage von Klinkerwerk an der Fassade, ca 730 m²
Demontage des Flachdachaufbaues, ca. 2.130 m²
Ein Förderbescheid liegt derzeit noch nicht vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kreishaussanierung - Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DCC0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Sanierung eines Kreishauses mit 1 Untergeschoss und bis zu 5 Obergeschossen (einschließlich EG) mit in Summe ca. 116.000 m³ BRI
Unterteilt in UG = ca. 35.600 m³ BRI und OG = ca. 80.400 m³ BR
Schadstoffsanierung und Entkernung, 1. Bauabschnitt:
Demontage von unterschiedlichen Oberböden, ca. 6.250,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Abhangdecken, ca. 6.000,00 m²
Demontage von unterschiedlichen Leichtbautrennwänden mit Türen , ca. 4.000,00 m²
Demontage von Mauerwerkswänden mit Türen, ca. 1.150 m²
Demontage der unterschiedlichen Fassadenverkleidungen aus Metall und Glas, ca. 3.000,00 m²
Demontage von Klinkerwerk an der Fassade, ca 730 m²
Demontage des Flachdachaufbaues, ca. 2.130 m²
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Land: Deutschland
Die durchzuführenden Arbeiten decken Erschwernisse bei der Demontage der KMF-haltigen Rohr- und Luftkanalisolierungen ab, sowie der Entsorgungskosten einer RLT-Anlage auf dem Dach ab.
Die zusätzliche Demontage der RLT-Anlage und die Demontage der KMF-haltigen Rohr- und Luftkanalisolierungen sind erforderlich, aufgrund von Erschwernissen durch im Bestand verbleibende Medien (Rorleitungen, Elektroleitungen), deren Umfang im Vorfeld nicht einschätzbar waren. Vorgenannte Positionen sind notwendig, um die Zielvorgaben zum Abbruch zu erfüllen.
Diese Leistung muss aus technischen Gründen zwingend im weiteren Bauverlauf bei der ausführenden Firma angegliedert werden, da diese Leistung sowohl terminlich als auch gewerketechnisch direkt mit den bereits beauftragten Gewerkeleistungen zusammenhängt und daher ausschließlich von dem ursprünglichen Auftragnehmer erbracht werden kann.
Eine Ausschreibung dieser Leistung und ein damit verbundener möglicher Wechsel des Auftragnehmers nur für diese Leistung ist auf Grund der dann nicht mehr ganzheitlichen Ausführung technisch nicht möglich, würde außerdem zu Verzögerungen in dem Bauablauf und somit auch zu erhebliche Mehrkosten durch Stillstandszeiten der übrigen Gewerke und den monatlich steigenden Baupreis führen.