EU-weite Ausschreibung: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 für die Gemeinde Raesfeld Referenznummer der Bekanntmachung: 03501-2023 KDG
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kornblumenweg 3a
Ort: Heiden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46359
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2867-77530660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kdg-heiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung: Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 für die Gemeinde Raesfeld
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Fahrgestell für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Feuerwehr Raesfeld Roringskamp 6 46348 Raesfeld Die Lieferung des Fahrzeuggestells und der feuertechnischen Beladung erfolgt an den Aufbauhersteller
Allradfahrgestell mit Zwillingsbereifung geeignet zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges HLF 20 nach DIN EN 1846, DIN 14 530 Teil 27, E DIN 14502 und DIN 1028
zulässiges Gesamtgewicht: min. 16.000kg - max. 18.000kg
maximale Fahrzeughöhe: max. 3,40m; gewünscht Normhöhe
maximale Fahrzeuglänge: 8,60m
Die Lieferzeiten sind im Angebot anzugeben
Aufbau für Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Feuerwehr Raesfeld Roringskamp 6 46348 Raesfeld Die Lieferung des Fahrzeuggestells und der feuertechnischen Beladung erfolgt an den Aufbauhersteller
Löschfahrzeugaufbau Typ HLF20 nach DIN EN 1846 und DIN 14 530 Teil 27 Fahrzeugaufbau für Allradfahrgestell
Die Lieferzeit ist im Angebot anzugeben
Feuerwehrtechnische Beladung
Feuerwehr Raesfeld Roringskamp 6 46348 Raesfeld Die Lieferung des Fahrzeuggestells und der feuertechnischen Beladung erfolgt an den Aufbauhersteller
Feuerwehrtechnische Beladung für HLF 20
Die Lieferzeit ist im Angebot anzugeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zur Eintragung in das Berufsregister, Handwerksrolle, oder das Register der Industrie und Handelskammer (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage enthaltenen Formblätter, durch eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer bis zum Submissions- / Einreichungstermin noch nicht überschritten haben. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Eigenerklärung des Bieters zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Eigenerklärung des Bieters zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen (Formblatt 124 oder Präqualifikation
Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage enthaltenen Formblätter, durch eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer bis zum Submissions- / Einreichungstermin noch nicht überschritten haben. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Eigenerklärung des Bieters zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Eigenerklärung des Bieters zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen. (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Eigenerklärung des Bieters, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Beschäftigte zur Verfügung stehen. (Formblatt 124 oder Präqualifikation)
Die mit "(oder Präqualifikation)" gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage enthaltenen Formblätter, durch eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung oder auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Die Präqualifikationsunterlagen müssen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer bis zum Submissions- / Einreichungstermin noch nicht überschritten haben. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden Formblätter, die durch die Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag ausgeschlossen werden. Kopien von den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kommunale Dienstleistungsgesellschaft
Kornblumenweg 31
46359 Heiden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe dieser Maßnahme erfolgt im Namen für Rechnung der Gemeinde Raesfeld durch die Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH, Heiden.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über den Vergabemarkplatz. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPWY69L6YC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-3514
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Burloer Straße 93
Ort: Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2861681-2304
Internet-Adresse: https://kreis-borken.de/