Rahmenvertrag Chemikalienschutzhandschuhe Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-BALM-VgSt-010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werderstr. 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50672
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): - Vergabestelle -
E-Mail:
Fax: +49 221-57761777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.balm.bund.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Chemikalienschutzhandschuhe
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von bis zu maximal 52.000 Paar (verteilt auf vier Jahre) Chemikalienschutzhandschuhen
Bundesamt für Logistik und Mobilität, Werderstr. 34, 50672 Köln
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung von bis zu maximal 52.000 Paar (verteilt auf vier Jahre)
Chemikalienschutzhandschuhen gemäß der in dieser Leistungsbeschreibung aufgestellten Anforderungen.
Das zugesicherte Mindestabrufvolumen liegt bei 26.000 Paar. Der voraussichtliche jährliche Abruf beläuft sich
auf 13.000 Paar. Die o.g. 52.000 Paar bilden das abschließende maximale Abrufkontingent.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Chemikalienschutzhandschuhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf
Einhaltung
der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der
Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt derAuftraggeber dem Unternehmen mit, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach§ 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) Mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt
werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendungdieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach derAbsendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommtes nicht an.