Winterdienstleistungen an den Hauptverwaltungsstandorten in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd Referenznummer der Bekanntmachung: 0058-WinterHV-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen an den Hauptverwaltungsstandorten in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd
Winterdienstleistungen an den Hauptverwaltungsstandorten in Wuppertal und Schwäbisch Gmünd
Standort Wuppertal
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Winterdienste
Standort Schwäbisch Gmünd
BARMER
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
Winterdienste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend aufgelistete Unterlagen sind zusätzlich zu den immer zwingend einzureichenden Angebotsschreiben und Leistungsverzeichnis einzureichen. Dabei ist folgendes zu beachten: Soweit nachfolgend nicht zwingend die Vorlage von Unterlagen mit Angebotsabgabe vorgeschrieben ist, behält sich der Auftraggeber bei fehlenden Unterlagen das Recht vor, diese bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Werden geforderte Erklärungen nach Ablauf der Nachfrist nicht oder verspätet vorgelegt, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen. Zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Liegen sie nicht vor, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
1
Eigenerklärung über Vorliegen einer Haftpflichtversicherung, deren Versicherungsdeckung pauschal für Personen- und Sachschäden mindestens € 5.000.000,00 und säm tliche Vermögensschäden mindestens € 200.000,00 pro Vertragsjahr beträgt, oder Erklärung, nach Zuschlagserteilung eine solche abzuschließen. (Anlage E1)
2
Eigenerklärung über das Vorliegen von mind. 2 Referenzkunden, deren Aufträge nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, unter Nennung von Ansprechpartnern. (Anlage E2)
3
Eigenerklärung(Anlage E4) über Beachtung:
-Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (BG)
-andere anwendbare Rechtsvorschriften im Schwerpunktbereich der Arbeitsschutzvorschriften
- allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln
dass
-alle erforderlichen (Schutz-) Einrichtungen sowie Sachmittel und Personal zur ersten Hilfe vorgehalten und eingesetzt werden.
-die zu Installationszwecken eingesetzten elektrischen Betriebs- oder Arbeitsmittel, die unter den § 2 der DGUV-Vorschrift 3 fallen, entsprechend den Bestimmungen / Anforderungen dieser Vorschrift beschaffen sind.
-gelieferte und unter den Anwendungsbereich des § 2 DGUV-Vorschrift 3 fallenden Produkt DGUV Vorschrift 3 entsprechen.
Zusicherung,
dass die zum Einsatz vorgesehenen Personen gemäß
§ 7 der DGUV-Vorschrift 1 und § 7 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) befähigt sind, die für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten und nur solche Personen eingesetzt werden, die nach § 4 der DGUV-Vorschrift 1 und § 12 des Arbeitsschutzgesetzes sicherheitstechnisch unterwiesen sind.
4
Eigenerklärung Zuverlässigkeit (Anlage E4)
5
Eigenerklärung zu Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmern (Anlage E5)
6
Eigenerklärung über Nichtvorliegen eines Russlandbezuges (Anlage E6)
7
Die Bewerber werden gebeten, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzureichen, die bei Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate ist bzw. die vervollständigte Anlage "Gewerbezentralregister" ( Anlage 4)
8.
Die Ortsbesichtigungen finden
von Montag, 21.08.2023 bis Mittwoch, 23.08.2023
statt. Die Terminbekanntgabe erfolgt ab dem 17.8.2023 in Textform (per E-Mail an die in der Registrierung angegebene Adresse) an alle Bewerber, die sich bis zum 17.08.2023, 10:00 Uhr als Bieter auf der Vergabeplattform des Auftraggebers für diese Ausschreibung registriert und dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt per E-Mail an bzw. über die Nachrichtenfunktion im Bietercockpit ihr Interesse an der Besichtigung mitgeteilt haben.
Die genauen Termine für die Ortsbesichtigung werden sind verbindlich. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden. Angebote von Bietern, die an der Ortsbesichtigung nicht teilgenommen haben, werden ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei fehlendem Winterdienst besteht die Gefahr, dass die Gebäude teilweise nicht sicher erreicht werden können bzw. auch öffentliche Verkehrsflächen mit inbegriffen wären. Die Anbieter auf dem Markt schließen ihre Verträge sehr zeitig ab, sodass die Kapazitäten für die kommende Winterperiode bald erschöpft sind.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist rein elektronisch möglich. Hierfür sowie für die Ortsbesichtigung ist eine vorherige Registrierung unter vorgenanntem Link zwingend erforderlich.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.