Beschaffung von drei KdoW Referenznummer der Bekanntmachung: V23/37/190
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bonner Str. 100
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Peuler
E-Mail:
Telefon: +49 2122906804
Fax: +49 2122906695
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von drei KdoW
Ersatzbeschaffung von drei KdoW
Kommandowagen KdoW
Lieferung unverzüglich nach Auftragsvergabe
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat.
Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben und Beiträgen zur gesetzli-
chen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe dem Auftragsvo-
lumen entsprechend. Mindestens jedoch 1.000.000,00 €.
Eigenerklärung über Jahresabschluss oder G+V-Rechnung über den Gesamtumsatz in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der
Auftragnehmer einen Mindestjahresumsatz der jeweils letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-
jahre in Höhe vom min. 420.000,00 € nachweisen.
Nachweis über Eintragung im Berufs- und Handelsregister
Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem im Unternehmen gemäß ISO 9001.
Es ist ein Nachweis über Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen im Unternehmen zu erbrin-
gen. Inhaltlich müssen Maßnahmen beschrieben werden, welche zur Förderung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes, aber auch als Prävention eingesetzt werden. Hierzu zählen u.a. Maßnah-
men wie unterstützende Maßnahmen bei der Produktion, kraftreduzierende Maßnahmen beim
Heben, aber auch Maßnahmen wie z.B. die Verwendung von Schweißabsaugungen etc. Weiter
ist noch die Betreuung der Maßnahmen z.B. durch einen Arbeitsmediziner zu benennen.
Alternativ kann der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 45.001 erfolgen.
Nachweis über eine Mindestauslieferung / Produktion von 10 Feuerwehrfahrzeugen (Typ KdoW
gem DIN 14.507-5) bzw. Referenznachweise über vergleichbare Lieferumfänge / Projekte, die in den
letzten 3 Jahren ausgeliefert wurden.
Eigenerklärung / Nachweis über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z.B. maschi-
nelle Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc., insbesondere über die Materialbearbeitung
von Holz, Kunststoff und div. Metallblechen mittels CNC – Bearbeitung.
Es ist ein Nachweis über Umweltmanagementmaßnahmen im Unternehmen zu erbringen. Inhalt-
lich sollen Maßnahmen wie die Verwendung von Ölabscheidern, Mülltrennung, Verwendung von
umweltfreundlichen, möglichst nachhaltigen Produkten bei der Fertigung wie aber auch Maßnah-
men zur Minimierung von Umweltrisiken im Unternehmen beschrieben werden. Alternativ kann
der Nachweis über eine Zertifizierung gem. ISO 14.001 erfolgen.
Eigenerklärung / Angaben zur personellen Situation der letzten 3 Jahre bzgl. beschäftigte Arbeits-
kräfte in Vollzeit
Eigenerklärung / Angabe über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB
Eigenerklärung nach § 124 GWB
Erklärung gemäß § 19 MiloG
Eigenerklärung Insolvenz
Erklärung gemäß § 22 LkSG - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.