Rahmenvereinbarung Technische Fachplaner (Lose 1 - 3) Referenznummer der Bekanntmachung: P026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nördlicher Zubringer 9-11
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhineruhr2025.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Technische Fachplaner (Lose 1 - 3)
Technische Fachplanung eines Multi-Sport-Events / Multi-Venue-Events (Rhine-Ruhr 2025 FISU Games)
Die Bieter können einen Kombinationsrabatt auf folgende Loskombinationen anbieten: Lose 1 und 2; Lose 1 und 3; Lose 2 und 3; Lose 1, 2 und 3. Der Zuschlag wird auf eine Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Näheres hierzu siehe Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" in den Vergabeunterlagen.
Rahmenvereinbarung Fachplanung für das Department Venue Managemenent
Düsseldorf
Die Leistungen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung in diesem Los sind und somit Gegenstand der Einzelbeauftragungen sein können, umfassen insbesondere Folgendes (Näheres hierzu siehe die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen):
Technische Fachplanung & Overlay-Management für das Department Venue Management
Gewerke: Beleuchtung/Beschallung/Video/Rigging/Kinetik sowie das Gewerk Infrastruktur (Zäune/Container/Tribünen)
Erstellung der Leistungsverzeichnisse und deren Auswertung im Angebotslauf
Technischer Support Games Time
Technische Projektleitung zur Umsetzung des Loses 1 mit den beauftragten Dienstleistern
Bauleitung/technischen Leitung für alle technischen Gewerke in den Competition- und Non-Competition Venues während Montage/Demontage, Unterstützung bei der Einrichtung sowie Betrieb und Service Betreuung aller Venues während Montage/Demontage und Betrieb mit VfV/Koordinator für Arbeitssicherheit
Rahmenvereinbarung Fachplanung für das Department Venue Technology Managemenent
Düsseldorf
Die Leistungen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung in diesem Los sind und somit Gegenstand der Einzelbeauftragungen sein können, umfassen insbesondere Folgendes (Näheres hierzu siehe die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen):
Technische Fachplanung für das Department Venue Technology Management
Gewerke: IT/Connectivity/Funk/Intercom/Energieversorgung/Wasserversorgung
Erstellung der Leistungsverzeichnisse und deren Auswertung im Angebotslauf
Technischer Support Games Time
Technische Projektleitung zur Umsetzung des Loses 2 mit den beauftragten Dienstleistern
Bauleitung/technischen Leitung für alle technischen Gewerke in den Competition- und Non-Competition Venues während Montage/Demontage, Einrichtung sowie Betrieb und Service Betreuung aller Venues während Montage/Demontage und Betrieb mit VfV/Koordinator für Arbeitssicherheit
Rahmenvereinbarung Fachplanung Broadcasting
Düsseldorf
Die Leistungen, die Gegenstand der Rahmenvereinbarung in diesem Los sind und somit Gegenstand der Einzelbeauftragungen sein können, umfassen insbesondere Folgendes (Näheres hierzu siehe die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen):
Erstellung eines Broadcast-Konzeptes
Sondierung der Möglichkeiten und Notwendigkeiten für eine TV-technische Abdeckung der Rhine-Ruhr Games 2025
Erstellung der Leistungsverzeichnisse und deren Auswertung im Angebotslauf
Aufbau TV Host Team
Unterstützung des Executive Producer in allen technischen Fragestellungen
Planung IBC
Bauleitung/technische Leitung für Broadcast in den Competition- und Non-Competition Venues während Montage/Demontage, Einrichtung sowie Betrieb und Service
Verantwortliche Schnittstelle zwischen Produktion und Technik während des Events
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angaben zu Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt 521 EU)
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt 521 EU)
3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung)
5) Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung)
6) Kartellerklärung (siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung)
7) Angabe zum Bestehen eines etwaigen Russlandbezugs (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt 523 EU)
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall (siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung)
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
Eigenerklärung über das Vorliegen von vergleichbaren Referenzen (siehe Vergabeunterlagen - Eigenerklärung zur Eignung)
Benennung von zwei Referenzen des Unternehmens aus den letzten zehn abgeschlossenen Kalenderjahren über Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt voraus, dass die Referenz ein Multi-Sport-Event zum Gegenstand hatte, das zugleich auch ein Multi-Venue-Event war. Die Vergleichbarkeit setzt zudem voraus, dass die Referenz die in dem jeweiligen Los vergebenen Leistungen zum Gegenstand hatte.
Abschnitt IV: Verfahren
Düsseldorf
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die in Abschnitt III. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind nur zu machen bzw. vorzulegen, sofern und soweit der Bieter nicht präqualifiziert ist.
2. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
3. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 850.000 € netto
Los 2: 1.380.000 € netto
Los 3: 1.240.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom Auftraggeber voll ausgeschöpft werden. Insbesondere sind die Mengenangaben aus dem Preisblatt nicht verbindlich, sondern als Höchstmengen zu verstehen. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom Auftraggeber durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber abgenommen wurden.
4. Es wird empfohlen, eine freiwillige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform aumass.de vorzunehmen. So werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und/oder über Antworten zum Verfahren informiert. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: Köln
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889