Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) und Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein Sieg Erft des Landesbetriebes Wal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/04/013

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wald und Holz NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wald-und-holz.nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3Y1MHH5PSN/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY3Y1MHH5PSN
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) und Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein Sieg Erft des Landesbetriebes Wal

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/04/013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Vergabeverfahrens mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung über die Durchführung von jährlich ca. 1.000 fm motormanueller Holzernte (Los 1 - MMHE) und ca. 1.000 fm Holzbringungsarbeiten (Los 2 HB) im Forstbetriebsbezirk (FBB) Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft abzuschließen.

Die Leistungserbringung erfolgt im Forstbetriebsbezirk Kottenforst. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen (Anlagen 1 und 2) zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Zur Veranschaulichung ist der Leistungsbeschreibung ebenfalls eine Übersichtskarte (Anlage 3) beigefügt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) im Forstbetriebsbezirk Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein Sieg Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-West

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft
03410000 Holz
03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse
77210000 Holzgewinnung
77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Forstbetriebsbezirk Kottenforst Dorfstraße 68 53343 Wachtberg Als Haupterfüllungsort gilt der gesamte Forstbetriebsbezirk Kottenforst, nach Maßgabe der Revierleitung.

Zur Orientierung wird hierfür die oben aufgeführte Adresse genannt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) und Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein Sieg Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2023 und endet mit Ablauf des 31.10.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.

Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

---

Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").

Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.

Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.

Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.

Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglich Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.

Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein Sieg Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77200000 Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
03400000 Erzeugnisse der Forst- und Holzwirtschaft
03410000 Holz
03440000 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse
77210000 Holzgewinnung
77211000 Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Forstbetriebsbezirk Kottenforst Dorfstraße 68 53343 Wachtberg Als Haupterfüllungsort gilt der gesamte Forstbetriebsbezirk Kottenforst, nach Maßgabe der Revierleitung.

Zur Orientierung wird hierfür die oben aufgeführte Adresse genannt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Abgeschlossen wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Durchführung von motormanueller Holzernte (Los 1) und Holzbringung (Los 2) im Forstbetriebsbezirk Kottenforst des Regionalforstamtes Rhein Sieg Erft des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Detaillierte Angaben zu Anforderungen an die Leistungserbringung und Eignung sind den Vergabeunterlagen, im Besonderen der Leistungsbeschreibung und den AGB Forst NRW zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2023
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2023 und endet mit Ablauf des 31.10.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit.

Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit weder Auftragnehmer noch der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Arbeiten witterungsbedingt zu unterbrechen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ein Zahlungsanspruch entsteht nur für erfüllte und abgenommene Leistungen. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch die zuständige Revierleitung.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben.

Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW verwiesen.

---

Sollte der Auftrag mit dem Auftragnehmer, der den Zuschlag erhielt, bis zu sechs Wochen nach dem in den Vergabeunterlagen festgesetztem Leistungsbeginn durch einvernehmliche Auflösung, gesetzliche Kündigungsrechte oder Ausschlussgründe beendet werden, kann der Auftraggeber den Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter in der Wertung anbieten ("Nachbesetzungsangebot").

Sollte eine Berücksichtigung aufgrund einer Loslimitierung nicht möglich sein, bleibt der Auftragnehmer in der Wertungsreihenfolge unberücksichtigt.

Dieser kann unter Aufrechthaltung seines ursprünglichen Angebots, den Bedingungen und Anforderung des Vergabeverfahrens (insbesondere Eignung) und vollständiger Einreichung der ggf. nachgeforderten Unterlagen das Nachbesetzungsangebot innerhalb von sechs Tagen annehmen.

Die Wirksamkeit des Zustandekommens steht unter der Bedingung, dass die nachgereichten Unterlagen vollständig sind, einer vergaberechtlichen Prüfung standhalten und der Gewerbezentralregister- und Wettbewerbsregisterauszug keine Eintragung aufweist, die einen Ausschlussgrund begründen können.

Sollte es sich um einen fakultativen Ausschlussgrund handeln, obliegt die Prüfung und Entscheidung dem Auftraggeber, ob ein Ausschluss im ursprünglich Verfahren begründet gewesen wäre und das Vertragsverhältnis damit nicht wirksam zustande kommt. Danach ist der AG berechtigt an den dann Nächstplatzierten heranzutreten.

Sollte der Auftrag durch den ursprünglichen Bieter bereits begonnen worden sein, teilt der Auftraggeber dies mit der Mitteilung über das "Nachbesetzungsangebot" mit. Bei Annahme besteht nur ein Anspruch für die noch nicht erbrachte Leistung.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Auftragnehmer hat folgende Befähigung zur Berufsausübung vorzuweisen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation.

Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen.

Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister),

b) Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen),

c) Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution),

d) Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen

Mitarbeitenden),

e) Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen,

f) für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis)

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auftragnehmer hat folgende Nachweise zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß der AGB Forst NRW zu führen:

Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe vorzulegen:

- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)

- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),

- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)

- KUQS-System

- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Das Nicht-Erfüllen von Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebotes.

Im Übrigen finden die Regelungen der Allgemeinen und im Besonderen die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die AGB-Forst NRW Anwendung.

Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Vorgaben. Der Bieter muss in der Lage sein, die in der Leistungsbeschreibung formulierten Anforderungen und die Leistungserbringung in Gänze zu erfüllen.

Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen verwiesen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet.

Der Auftragnehmer hat die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen.

Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen.

Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch

- den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in,

- einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und

forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer),

- den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder

öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005,

- bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine

Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der

zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005,

- das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung).

nachgewiesen.

Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:

- Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem

- KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren.

- In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz

von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet.

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der AGB Forst sowie Bewerbererklärung dazu verwiesen.

Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung, die Rahmenvereinbarung / allgemeine Vergabeunterlage, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen, der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Rahmenvereinbarung beginnt voraussichtlich am 01.11.2023 und endet mit Ablauf des 31.10.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Auftragsgeber behält sich jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit einer maximal möglichen Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren vor. Eine Laufzeit von mehr als vier Jahren wird dementsprechend nicht überschritten.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/09/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Münster

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

Leistungszeitraum: 01.11.2023 - 31.10.2024, optionale Verlängerungen um jeweils ein weiteres Jahr möglich bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren.

Der voraussichtliche Zeitpunkt für weitere Bekanntmachungen bei evtl. wiederkehrenden Auftrag ist daher: Sommer 2024, bzw. bei Nutzung der optionalen Verlängerung: Sommer 2025, 2026 oder 2027

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per E-Mail sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per E-Mail und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich im Vergabemarktplatz NRW an die Zentrale Vergabestelle von Wald und Holz NRW zu richten. Sämtliche Kommunikation im laufenden Verfahren erfolgt nur über dieses Medium. Bieter sind daher verpflichtet, sich regelmäßig Zugang zum Kommunikationsbereich zu verschaffen und ggf. vorliegende, neue Nachrichten zeitnah zur Kenntnis zu nehmen.

Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem als oben beschriebenem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.

Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potentiellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig und kann zum Ausschluss Ihres Angebotes oder zur Aufhebung des Verfahrens führen.

Hinweis Formulare:

Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.

Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).

Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .

Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:

- Preisblatt / Angebotsblatt Los 1 (Vordruck)

- Preisblatt / Angebotsblatt Los 2 (Vordruck)

- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)

- 521_EU_Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular)

- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 /Formular)

- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)

- Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate:

- RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244)

- Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ),

- Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus)

- KUQS-System

- von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat

Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber bezieht sich diesbezüglich auf die Regelungen des § 56 GWB.

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe optional einzureichen:

- 531_EU_Bewerber Bietergemeinschaftserklaerung (Formular)

- 532_EU_Eignungsleihe Unterauftrag (Formular)

- 533_EU_Verpflichtungserklaerung Unterauftragnehmer Eignungsleiher (Formular)

Eine Einreichung o. g. optionaler Formulare ist nur erforderlich, insofern Nachunternehmer eingesetzt werden und / oder Sie Ihr Angebot in Form einer Bietergemeinschaft einreichen. Siehe auch 16 Nachunternehmer und 17 Bietergemeinschaften in der Leistungsbeschreibung.

Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1MHH5PSN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer NRW
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2023

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