Mobile Chirurgische Bildverstärker-C-Bögen mit 2 D-Bildgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 14-23 (200) BOC
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürkle de la Camp-Platz 1
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Chirurgische Bildverstärker-C-Bögen mit 2 D-Bildgebung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Mobilen Chirurgischen Bildverstärker-C-Bögen mit 2 D-Bildgebung in zwei Losen inkl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen (Vollwartungsvertrag für 8 Betriebsjahre).
3x C-Bogen FD groß 2D
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH Bürkle de la Camp-Platz 1 44789 Bochum
Los 1 betrifft die Lieferung von 3 C-Bögen FD groß 2D inkl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen (Vollwartungsvertrag für 8 Betriebsjahre).
1x C-Bogen FD klein 2D
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH Bürkle de la Camp-Platz 1 44789 Bochum
Los 2 betrifft die Lieferung von 1 C-Bogen FD klein 2D inkl. Wartungs- und Instandhaltungsleistungen (Vollwartungsvertrag für 8 Betriebsjahre).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3x C-Bogen FD groß 2D
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 10
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1x C-Bogen FD klein 2D
Postanschrift: Lina-Ammon-Straße 10
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6PDF
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).