Grundschule Plaß-Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6801
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5215120617
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Plaß-Elektroinstallationsarbeiten
Objektbeschreibung Gewerk Elektro:
Die Stadt Bielefeld plant den Umbau des Bestandsgebäudes und den eingeschossigen nicht unterkellerten Anbau einer Mensa mit OGS Räumen an der Grundschule Plaß, Meyer zu Eisen Weg 4 in Bielefeld.
Für beide Gebäude wird zentral jeweils eine neue Sicherheitsbeleuchtungs- und Hausalarmierungsanlage installiert. Geplant sind die Verlegung von 17422m (10522 Neubau, 6900m Bestand) halogenfreies Kabel incl. der dazugehörigen Verlegesysteme, sowie 1330m Erdkabel.
Es werden 680 Lampen (196 Neubau, 484 Bestand) sowie 92 Sicherheits-und Rettungskennzeichenleuchten (44 Stk Neubau, 48 Stk Bestand) verbaut bzw. ausgetauscht (Bestand). Die Gebäudesteuerung erfolgt durch KNX.
Grundschule Plaß Meyer-Zu-Eissen-Weg 4 33611 Bielefeld
Die Stadt Bielefeld plant den Umbau des Bestandsgebäudes und den eingeschossigen nicht unterkellerten Anbau einer Mensa mit OGS Räumen an der Grundschule Plaß, Meyer zu Eisen Weg 4 in Bielefeld.
Für beide Gebäude wird zentral jeweils eine neue Sicherheitsbeleuchtungs- und Hausalarmierungsanlage installiert. Geplant sind die Verlegung von 17422m (10522 Neubau, 6900m Bestand) halogenfreies Kabel incl. der dazugehörigen Verlegesysteme, sowie 1330m Erdkabel.
Es werden 680 Lampen (196 Neubau, 484 Bestand) sowie 92 Sicherheits-und Rettungskennzeichenleuchten (44 Stk Neubau, 48 Stk Bestand) verbaut bzw. ausgetauscht (Bestand). Die Gebäudesteuerung erfolgt durch KNX.
Es gilt das Zuschlagsverbot nach Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass das Unternehmen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, eingetragen ist.
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
5. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
6. Angabe über Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1. Angabe über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
2. Angabe über Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für Ihren / seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
-für Personenschäden 1.000.000,00 Euro
-für sonstige Schäden 500.000,00 Euro (Sach- und / oder Vermögensschäden) (siehe auch Punkt 10.1 der BVB)
Auf Grundlage des Erlasses 20021 des Landes NRW vom 28.08.2018 werden Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe gegen Vorlage entsprechender Nachweise besonders berücksichtigt. Dasselbe gilt für entsprechende Einrichtungen anderer Staaten. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Eine Sicherheitsleistung in Form einer Vertragserfüllungs- und Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 v. H. der Auftragssumme wird vereinbart.
Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist erforderlich.
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über das wirksame Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für die Zeit der Auftragserfüllung für Ihren / seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:
-für Personenschäden 1.000.000,00 Euro
-für sonstige Schäden 500.000,00 Euro (Sach- und / oder Vermögensschäden) (siehe auch Punkt 10.1 der BVB)
Auf Grundlage des Erlasses 20021 des Landes NRW vom 28.08.2018 werden Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetriebe gegen Vorlage entsprechender Nachweise besonders berücksichtigt. Dasselbe gilt für entsprechende Einrichtungen anderer Staaten. Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Werner-Bock-Str. 38 , 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLR21
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.