Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg, 47802 Krefeld - Sektionaltore Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-ZGM-31-kuc-207
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Küper
E-Mail:
Telefon: +49 2151861937
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Freiwillige Feuerwehr und Rettungswache Traar, Moerser Landstraße/Buscher Holzweg, 47802 Krefeld - Sektionaltore
Die Stadt Krefeld plant in Krefeld Traar die Errichtung einer kombinierten Feuer- und Rettungswache auf einem Baugrundstück an der Kreuzung Moerser Landstraße / Buscher Holzweg.
Neubau Freiwillige Feuerwehr- und Rettungswache Traar Moerser Landstraße/Buscher Holzweg Krefeld
Feuerwehrgebäude, Massivbau, 2 oberirdische Geschosse
Attikahöhen über +0,00 mBN: max. +10,10 m
Liefern und Montieren von 8 Sektionaltoren für die Fahrzeughallen
Abgabe Verschwiegenheitserklärung
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV - 20E26101 - Freiwillige Feuerwehr Traar - Selktionaltore
Postanschrift: Benzstraße 9
Ort: Stadtlohn
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48703
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0UX
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.