Stadt Steinheim; Erdgaslieferung für die Jahre 2024 und 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 11.51.10/1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 2
Ort: Steinheim
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 32839
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 523321137
Fax: +49 523321237
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Steinheim; Erdgaslieferung für die Jahre 2024 und 2025
Stadt Steinheim; Erdgaslieferung für die Jahre 2024 und 2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Steinheim beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Belieferung mit Ökogas für die Jahre 2024 und 2025. Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und läuft für zwei Jahre bis zum 31.12.2025. Eine Lieferung erfolgt an die in der Anlage beigefügten „Verbrauchsstellen“.
Marktgebiet: THE (H-Gas)
Der prognostizierte Verbrauch beträgt pro Jahr: ca. 3.651.400 kWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragungen im Handesregister
Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV zur Angebotsöffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.