Medizinisches Beratungstelefon Referenznummer der Bekanntmachung: 2.190.883
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wasserstraße 215
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kbs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinisches Beratungstelefon
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterführung des Gesundheits- und Arzneimitteltelefons, die telefonische Unterstützung bei der Suche nach einem Facharzttermin sowie bei der Einholung einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation (bei bestimmten Prognosen), einem Ärzte-Video-Chat, einem Auslandsservice sowie der Vermittlung von Hebammen.
bundesweit
Gegenstand der Ausschreibung ist die Weiterführung des Gesundheits- und Arzneimitteltelefons, die telefonische Unterstützung bei der Suche nach einem Facharzttermin sowie bei der Einholung einer Zweitmeinung vor einer anstehenden Operation (bei bestimmten Prognosen), einem Ärzte-Video-Chat, einem Auslandsservice sowie der Vermittlung von Hebammen.
Der Vertrag tritt zum 01.07.2024 in Kraft und endet zum 30.06.2025, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Rahmenvertrag durch einseitige Erklärung, die spätestens 3 Monate vor Vertragsende vorliegen muss, um 3 weitere Jahre zu verlängern. Der Vertrag endet dann spätestens zum 30.06.2028, ohne dass es einer schriftlichen Kündigung bedarf. Seitens der Auftraggeberin kann der Vertrag im Zeitraum vom 01.07.2025 - 30.06.2028 jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Wird die genannte Höchstabnahmemenge ausgeschöpft, endet der Vertrag vorzeitig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen (Anlage 3)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Versicherung
(Anlage 7)
Für Anlage 7 gelten die folgenden Beträge:
3.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall (9.000.000,00
€ für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres)
1.000.000,00 € für Vermögensschäden (2.000.000,00 € für alle Versicherungsfälle
eines Versicherungsjahres)
- das den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsmuster Auftragsverarbeitung
und das dazugehörige Datenschutz- und Datensicherheitskonzept (siehe Punkt
3.5.7 der Bewerbungsbedingungen) (Anlage 2)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu Qualitätssicherung
(Anlage 4)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zum Auslandsservice
(Anlage 5)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Zertifizierung nach
DIN EN ISO 9001 (Anlage 6)
- die den Vergabeunterlagen beigefügte Referenzliste (Anlage 9)
Für die Anlage 4 gilt Folgendes:
Die medizinische Ausrichtung des Leistungsangebotes macht eine entsprechende Ausbildung erforderlich. Aus diesem Grund dürfen die Telefonate nur von Mitarbeitern geführt werden, die ein entsprechendes medizinisches Hintergrundwissen besitzen.
Folgende Zusatzqualifikationen sind zur Sicherstellung des medizinischen Leistungsangebotes in ausreichender Zahl, jedoch mindestens durch jeweils einen Mitarbeiter, zu erfüllen: Casemanager DGCC, Pain Nurse, Pflegeberater § 7 a SGB X, Diabetesberater, Hypertonieassistent, Ernährungsberater, Diätassistent, Asthma/COPD-Trainer. Insbesondere für tiefergehende Fragen müssen auch Ärzte unterschiedlichster Fachrichtungen zur Verfügung stehen (insbesondere jeweils mindestens ein Arzt für Kinder- und Jugendmedizin, ein Allgemeinmediziner, ein Arzt für innere Medizin, ein Endokrinologe, ein Gastroenterologe, ein Diabetologe, ein Kardiologe, ein Neurologe, ein Urologe, ein Arzt für Parodontologie, ein Arzt für Rettungsmedizin, ein Arzt für Gynäkologie, ein Arzt für Neurologie/spezielle Schmerztherapie, ein Dipl.-Psychologe oder psychologischer Psychotherapeut DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 5 (appr.) und ein Dipl.-Psychologe/Psychotherapeut (HP), die im Zweifel auch Telefonate führen müssen. Für die Fragen im Bereich Arzneimittel dürfen ausschließlich nur PTAs und/oder Apotheker/-innen zum Einsatz kommen. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Arzneimitteltelefon sind vor Beginn der Tätigkeit fachlich und
kommunikationstechnisch zu schulen. Sämtliches ärztliches und nichtärztliches Personal des Auftragnehmers, das er zur Erfüllung der Leistung einsetzt, muss bei ihm festangestellt sein. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistung muss der Auftragnehmer Mitarbeiter zur Verfügung stellen, die über nachgewiesene Fremdsprachenkenntnisse verfügen. Es sind folgende Fremdsprachen durch die Mitarbeiter abzudecken:
- englisch
- französisch
- russisch
- polnisch
- türkisch
- italienisch
- spanisch
- arabisch.
Weiterhin ist der Dienstleister im Rahmen der Qualitätssicherung verpflichtet, das bei ihm tätige medizinische Fachpersonal intern und extern fortzubilden. Zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, jedoch spätestens bis zum 31.01., ist deshalb unaufgefordert der Nachweis zu erbringen, dass im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr für die Schulung der für die KNAPPSCHAFT eingesetzten Berater jeweils mindestens 40 Mannstunden durch externe oder interne Schulungskräfte erbracht wurden.
Für Anlage 9 gilt Folgendes: Nachweis von mindestens drei Referenzen vergleichbarer Aufträge (im Hinblick auf Art und Umfang) ab 2020
- Zwecks Überprüfung der Einhaltung u.a. des § 1 Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLog) fordert die KBS für die
Bewerber, die einen Zuschlag erhalten sollen, beim Bundeskartellamt eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
- Einreichung der Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket gegen Russland (ist als
Anlage 15 in den Vergabeunterlagen enthalten)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Die
Vergabestelle weist rein vorsorglich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB bezüglich der Behauptung
von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein
Antrag auf Nachprüfung ist danach insbesondere unzulässig, soweit erkannte
Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der KBS, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.