Zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein in Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0002-691-12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07999
Postanschrift: Stadthaus Deutz - Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22122124789
Fax: +49 22122123011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein in Köln
Planungsleistungen für zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein in Köln.
Brücke Bastei (Los 1)
Wettbewerblicher Dialog mit Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Freianlagen, baugestalterische Beratung.
Sieben Brücken ermöglichen heute die Verbindung zwischen den westlichen und den östlichen Stadtteilen über den Rhein, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad, der Bahn oder mit dem Kraftfahrzeug.
Um die Attraktivität der Rad- und Gehwegverbindungen zu steigern, wurden die Verwaltung im September 2020 beauftragt einen Realisierungswettbewerb für zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein vorzubereiten. Um das Verfahren flexibler zu gestalten, wurde 2021 die Verfahrensänderung zum wettbewerblichen Dialog geändert.
Eine nördliche Rad- und Gehwegbrücke ist auf Höhe der Bastei, zwischen der Hohenzollernbrücke und der Zoobrücke, geplant. Sie soll die Verbindung zwischen der Altstadt-Nord im Bereich des Theodor-Heuss-Rings und dem Rheinpark herstellen.
Bei dem gewählten Vergabeverfahren für die Planer- und Architektenleistung handelt es sich um einen wettbewerblichen Dialog. Durch die umfangreichen Randbedingungen wie unter anderem dem Denkmal-, Landschafts- und Hochwasserschutz, besteht bei diesem Verfahren die Möglichkeit, bereits vor Beauftragung, zusammen mit einem interdisziplinären Planungsteam, Entwürfe zu erarbeiten. Alle beteiligten Ämter und Behörden sind bereits im Vergabeverfahren involviert.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die ingenieurtechnische, architektonische und freiraumplanerische Konzeptplanung für zwei Rad- und Gehwegbrücken. Es ist eine losweise Vergabe für die beiden Brücken vorgesehen. Das Los 1 beinhaltet die Planung der Brücke Bastei und das Los 2 die Planung der Brücke Ubierring. Die Teilnahme kann für beide oder nur für einen Brückenstandort im Vergabeverfahren erfolgen. Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit getrennter Bewertung und Beauftragung ist es, einen möglichst hohen Qualitätsgewinn zu erreichen.
Sollten mehr als 8 wertungsfähige Teilnahmeanträge je Los eingehen, werden die von den Teilnehmenden genannten Referenzprojekte je Los bewertet. Die Bewertung der einzelnen Referenzprojekte erfolgt für das Los 1 gemäß der Bewertungsmatrix der Eignungskriterien (Stufe 1) anhand des Formblattes B.1.
Die Referenzprojekte müssen die folgenden Bereiche abdecken:
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Bauingenieurwesen (Objektplanung Ingenieurbauwerke) erbracht worden sein
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Bauingenieurwesen (Tragwerksplanung) erbracht worden sein
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Architektur erbracht worden sein
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Verkehrsplanung erbracht worden sein
• in einem Referenzprojekt müssen Leistungen der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur erbracht worden sein
Die Referenzprojekte 1.1 und 1.2 sind aus dem Bereich Bauingenieurwesen mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke zu benennen (maximale Punktzahl: 240 Punkte).
Die Referenzprojekte 2.1 und 2.2 sind aus dem Bereich Bauingenieurwesen mit vergleichbaren Leistungen für die Tragwerksplanung zu benennen (maximale Punktzahl: 240 Punkte).
Die Referenzprojekte 3.1 und 3.2 sind aus dem Bereich Architektur mit vergleichbaren Leistungen für die baugestalterische Beratungsleistung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke zu benennen (maximale Punktzahl: 240 Punkte).
Die Referenzprojekte 4.1 und 4.2 sind aus dem Bereich Verkehrsplanung mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen zu benennen (maximale Punktzahl: 200 Punkte).
Das Referenzprojekt 5.1 ist aus dem Bereich Landschaftsarchitektur mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Freianlagen zu benennen (maximale Punktzahl: 80 Punkte).
Es ist eine Mehrfachnennung desselben Referenzprojektes möglich, jedoch nicht in der gleichen Kategorie. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 1000 Punkte.
Bei Punktgleichheit von Teilnehmenden werden die Referenzprojekte 1.1 und 1.2 in Summe betrachtet. Hat einer der Teilnehmenden in den hierfür bestehenden Eignungskriterien eine höhere Punktzahl erreicht, so erhält der Teilnehmende einen Zusatzpunkt. Falls hierbei ebenfalls Punktgleichheit zwischen den Teilnehmenden herrscht und somit kein Zusatzpunkt vergeben werden kann, wird die Summe der Referenzprojekte 3.1 und 3.2 betrachtet. Hat einer der Teilnehmenden in den hierfür bestehenden Eignungskriterien eine höhere Punktzahl erreicht, so erhält der Teilnehmende einen Zusatzpunkt. Es wird kein weiteres Kriterium betrachtet. Falls hierbei ebenfalls Punktgleichheit zwischen den Teilnehmenden herrscht und somit kein Zusatzpunkt vergeben werden kann, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Einzelheiten zu den Kriterien und zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Angaben in Ziffer II.2.5) nur die Hauptkriteriengruppen wiedergeben. Die einzelnen Zuschlagskriterien sind in den Bewerbungsbedingungen aufgeführt, auf die an dieser Stelle ergänzend verwiesen wird.
Brücke Ubierring (Los 2)
Wettbewerblicher Dialog mit Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Freianlagen, baugestalterische Beratung.
Sieben Brücken ermöglichen heute die Verbindung zwischen den westlichen und den östlichen Stadtteilen über den Rhein, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad, der Bahn oder mit dem Kraftfahrzeug.
Um die Attraktivität der Rad- und Gehwegverbindungen zu steigern, wurden die Verwaltung im September 2020 beauftragt einen Realisierungswettbewerb für zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein vorzubereiten. Um das Verfahren flexibler zu gestalten, wurde 2021 die Verfahrensänderung zum wettbewerblichen Dialog geändert.
Eine südliche Rad- und Gehwegbrücke soll das neue Quartier am Deutzer Hafen an die Südstadt/Altstadt-Süd in Höhe des Ubierrings anschließen.
Bei dem gewählten Vergabeverfahren für die Planer- und Architektenleistung handelt es sich um einen wettbewerblichen Dialog. Durch die umfangreichen Randbedingungen wie unter anderem dem Denkmal-, Landschafts- und Hochwasserschutz, besteht bei diesem Verfahren die Möglichkeit, bereits vor Beauftragung, zusammen mit einem interdisziplinären Planungsteam, Entwürfe zu erarbeiten. Alle beteiligten Ämter und Behörden sind bereits im Vergabeverfahren involviert.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die ingenieurtechnische, architektonische und freiraumplanerische Konzeptplanung für zwei Rad- und Gehwegbrücken. Es ist eine losweise Vergabe für die beiden Brücken vorgesehen. Das Los 1 beinhaltet die Planung der Brücke Bastei und das Los 2 die Planung der Brücke Ubierring. Die Teilnahme kann für beide oder nur für einen Brückenstandort im Vergabeverfahren erfolgen. Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit getrennter Bewertung und Beauftragung ist es, einen möglichst hohen Qualitätsgewinn zu erreichen.
Sollten mehr als 8 wertungsfähige Teilnahmeanträge je Los eingehen, werden die von den Teilnehmenden genannten Referenzprojekte je Los bewertet. Die Bewertung der einzelnen Referenzprojekte erfolgt für das Los 2 gemäß der Bewertungsmatrix der Eignungskriterien (Stufe 1) anhand des Formblattes B.2.
Die Referenzprojekte müssen die folgenden Bereiche abdecken:
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Bauingenieurwesen (Objektplanung Ingenieurbauwerke) erbracht worden sein
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Bauingenieurwesen (Tragwerksplanung) erbracht worden sein
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Architektur erbracht worden sein
• in zwei Referenzprojekten müssen Leistungen der Fachdisziplin Verkehrsplanung erbracht worden sein
• in einem Referenzprojekt müssen Leistungen der Fachdisziplin Landschaftsarchitektur erbracht worden sein
Die Referenzprojekte 1.1 und 1.2 sind aus dem Bereich Bauingenieurwesen mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke zu benennen (maximale Punktzahl: 240 Punkte).
Die Referenzprojekte 2.1 und 2.2 sind aus dem Bereich Bauingenieurwesen mit vergleichbaren Leistungen für die Tragwerksplanung zu benennen (maximale Punktzahl: 240 Punkte).
Die Referenzprojekte 3.1 und 3.2 sind aus dem Bereich Architektur mit vergleichbaren Leistungen für die baugestalterische Beratungsleistung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke zu benennen (maximale Punktzahl: 240 Punkte).
Die Referenzprojekte 4.1 und 4.2 sind aus dem Bereich Verkehrsplanung mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen zu benennen (maximale Punktzahl: 200 Punkte).
Das Referenzprojekt 5.1 ist aus dem Bereich Landschaftsarchitektur mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Freianlagen zu benennen (maximale Punktzahl: 80 Punkte).
Es ist eine Mehrfachnennung desselben Referenzprojektes möglich, jedoch nicht in der gleichen Kategorie. Die maximal zu erreichende Gesamtpunktzahl beträgt 1000 Punkte.
Bei Punktgleichheit von Teilnehmenden werden die Referenzprojekte 1.1 und 1.2 in Summe betrachtet. Hat einer der Teilnehmenden in den hierfür bestehenden Eignungskriterien eine höhere Punktzahl erreicht, so erhält der Teilnehmende einen Zusatzpunkt. Falls hierbei ebenfalls Punktgleichheit zwischen den Teilnehmenden herrscht und somit kein Zusatzpunkt vergeben werden kann, wird die Summe der Referenzprojekte 3.1 und 3.2 betrachtet. Hat einer der Teilnehmenden in den hierfür bestehenden Eignungskriterien eine höhere Punktzahl erreicht, so erhält der Teilnehmende einen Zusatzpunkt. Es wird kein weiteres Kriterium betrachtet. Falls hierbei ebenfalls Punktgleichheit zwischen den Teilnehmenden herrscht und somit kein Zusatzpunkt vergeben werden kann, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Einzelheiten zu den Kriterien und zur Bepunktung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Angaben in Ziffer II.2.5) nur die Hauptkriteriengruppen wiedergeben. Die einzelnen Zuschlagskriterien sind in den Bewerbungsbedingungen aufgeführt, auf die an dieser Stelle ergänzend verwiesen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung aus der hervorgeht:
• Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
• Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
o gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gemäß § 19 Mindestlohngesetz
o gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz
• es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt
• das Unternehmen befindet sich nicht in der Liquidation
• es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärung wird mit dem Bewerbungsbogen abgegeben.
b) Vollständig ausgefüllter Bieterbogen
• Formblatt A.1 für das Los 1 Brücke Bastei
• Formblatt A.2 für das Los 2 Brücke Ubierring
• soweit erforderlich: Anlage 3 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) und Anlage 4 (Verpflichtungserklärung Bietergemeinschaft).
Wenn Sie sich auf beide Brückenlose bewerben, müssen Sie Formblatt A.1 und Formblatt A.2 vollständig ausfüllen und einreichen. Bei einer Bewerbung auf beide Lose dürfen im Formblatt A.1 und Formblatt A.2 identische Angaben erfolgen. Somit müssen beispielsweise keine unterschiedlichen Referenzprojekte eingereicht werden.
c) Eigenerklärung_RUS_Sanktionen_Art_5k
• keine
Teilnehmende haben insgesamt sieben Referenzaufträge anzugeben.
Die Referenzprojekte 1.1 und 1.2 sind aus dem Bereich Bauingenieurwesen mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke zu benennen.
Die Referenzprojekte 2.1 und 2.2 sind aus dem Bereich Bauingenieurwesen mit vergleichbaren Leistungen für die Tragwerksplanung zu benennen.
Die Referenzprojekte 3.1 und 3.2 sind aus dem Bereich Architektur mit vergleichbaren Leistungen für die baugestalterische Beratungsleistung für die Objektplanung Ingenieurbauwerke zu benennen.
Die Referenzprojekte 4.1 und 4.2 sind aus dem Bereich Verkehrsplanung mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Verkehrsanlagen zu benennen.
Das Referenzprojekt 5.1 ist aus dem Bereich Landschaftsarchitektur mit vergleichbaren Leistungen für die Objektplanung Freianlagen zu benennen.
Bauingenieure und Architekten
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen. Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html