Abnahmeinspektionen Kanalbau und kurzfristige Einsätze Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-VgV-EU-13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2023-VgV-EU-13
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 5242963-348
Fax: +49 5242963222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abnahmeinspektionen Kanalbau und kurzfristige Einsätze
Optische Inspektion der Abwasserkanäle nach DIN EN 13508-2 2011 und ISYBAU XML-2017
Inspektion von Kanälen und Anschlussleitungen zur Abnahme; sowie kurzfristige Einsätze
Rheda-Wiedenbrück
Optische Inspektion der Abwasserkanäle nach DIN EN 13508-2 2011 und ISYBAU XML-2017
Inspektion von Kanälen und Anschlussleitungen zur Abnahme; sowie kurzfristige Einsätze
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kanalinspektion 2023
Ort: Saerbeck
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform abgegeben werden. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 07.03.2023, 10.00 Uhr.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Rathausplatz 13
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5242963348
Fax: +49 5242963222